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Oberlandesgericht München, Urteil vom 01.06.2022
- 10 U 7382/21 e -
Mithaftung zu 25 % für Verkehrsunfall wegen deutlicher Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf Autobahn
Vermeidbarkeit des Unfalls bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit
Überschreitet der Unfallgeschädigter deutlich die Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn und wäre der Unfall bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit vermeidbar gewesen, kommt eine Mithaftung in Höhe von 25 % in Betracht. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer
Landgericht nimmt Alleinhaftung des Spurwechslers an
Das Landgericht München I entschied, dass der beklagte Spurwechsler allein für die Unfallfolgen hafte. Ihm sei ein grobes Verschulden anzulasten, so dass die
Oberlandesgericht bejaht Mithaftung des Klägers in Höhe von 25 %
Das Oberlandesgericht München entschied zu Gunsten des Beklagten. Dem Kläger sei eine
Mithaftung wegen deutlicher Überschreitung der Richtgeschwindigkeit
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts sei jedoch die deutliche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.07.2022
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)
- Landgericht München I, Urteil vom 30.09.2021
[Aktenzeichen: 19 O 6974/20]
- Mithaftung an Verkehrsunfall von 30 % aufgrund deutlicher Überschreitung der Richtgeschwindigkeit
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.11.2017
[Aktenzeichen: I-1 U 44/17]) - Auffahrunfall auf der Autobahn: Überschreiten der Richtgeschwindigkeit muss keine Mithaftung des Auffahrenden begründen
(Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 08.02.2018
[Aktenzeichen: 7 U 39/17])
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Dokument-Nr. 32002
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