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Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 14.10.1993
- 8 U 1482/93 -
Verkehrsunfall wegen Zwergpudel: Beisichführen eines Hundes im Fußraum vorm Beifahrersitz ist grob fahrlässig
Mit unvorhersehbaren Verhalten eines Tiers muss gerechnet werden
Führt ein Autofahrer seinen Hund im Fußraum vor dem Beifahrersitz mit und kommt es zu einem Verkehrsunfall, weil der Hund zum Fahrer kletterte, so ist dem Autofahrer grobe Fahrlässigkeit anzulasten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall führte ein Autofahrer seine Zwergpudelhündin im
Vorliegen eines grob fahrlässigen Verhaltens
Das Oberlandesgericht Nürnberg bejahte das Vorliegen einer groben Fahrlässigkeit und damit die
Mitnahme der Hündin ohne Gefahr unerheblich
Es sei zudem unerheblich gewesen, so das Oberlandesgericht, dass der Autofahrer seine
Die Entscheidung ist aus dem Jahre 1993 und erscheint im Rahmen der Reihe "Wissenswerte Urteile".
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.01.2014
Quelle: Oberlandesgericht Nürnberg, ra-online (zt/ZfS 1994, 95/rb)
Jahrgang: 1994, Seite: 95 zfs 1994, 95
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Dokument-Nr. 17439
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