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Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 11.03.2020
- 2 UF 18/20 -
Keine Erwachsenenadoption bei vorheriger sexueller Beziehung
Sexuelle Beziehung schließt Bestehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses aus
Bestand zwischen den Annehmenden und den Anzunehmenden eine sexuelle Beziehung, so ist eine Erwachsenenadoption nach § 1767 Abs. 1 BGB ausgeschlossen. Denn eine sexuelle Beziehung schließt das Bestehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses aus. Dies hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Amtsgericht Primasens im Februar 2019 eine
Vorherige sexuelle Beziehung schließt Erwachsenenadoption aus
Das Oberlandesgericht Zweibrücken bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Beschwerde des Annehmenden zurück. Die Voraussetzungen einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.04.2020
Quelle: Oberlandesgericht Zweibrücken, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Pirmasens, Beschluss vom 01.02.2019
[Aktenzeichen: 4 F 3/18]
- Adoption eines Volljährigen aus steuerlichen Gründen unzulässig
(Oberlandesgericht München, Beschluss vom 19.12.2008
[Aktenzeichen: 31 Wx 49/08]) - Intaktes Verhältnis zu leiblichen Eltern schließt Volljährigenadoption nicht aus
(Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 15.01.2019
[Aktenzeichen: 17 UF 87/18])
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Dokument-Nr. 28654
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