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Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 06.04.1993
- 3 W 50/93 -
Wohnungseigentümerversammlung kann Grillverbot per Mehrheitsbeschluss beschließen
Grillverbot regelt den ordnungsgemäßen Gebrauch des Sondereigentums
Die Wohnungseigentümerversammlung kann durch Mehrheitsbeschluss das Grillen auf Terrassen, Balkonen und Rasenflächen der Wohnanlage untersagen. Dies hat das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatten Wohnungseigentümer auf der
Grillverbot kann per Mehrheitsbeschluss beschlossen werden
Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken führte aus, dass ein solcher Beschluss gültig ist. Er könne per Stimmenmehrheit gemäß § 15 Abs. 2 WEG beschlossen werden, weil er im Rahmen der Regelung des ordnungsgemäßen Gebrauchs der im
Grillgerüche beeinträchtigen andere Wohnungseigentümer
Bei der Bestimmung des Inhalts des Begriffs eines ordnungsgemäßen Gebrauchs seien in angemessener Weise die gerechtfertigten Interessen sämtlicher Wohnungseigentümer einzubeziehen und gegeneinander abzuwägen. Das Gericht führte weiter aus, dass auch bei einem gasbetriebenen Grillgerät die Verbreitung des Geruchs der darauf gegarten Lebensmittel nicht vermieden werden könne. Durch die Gerüche würden andere Wohnungseigentümer nicht nur unerheblich beeinträchtigt, weil sie ihre Fenster und Balkontüren geschlossen halten müssten, damit der Geruch nicht in ihre Wohnungen dringe.
Gerüche stellen Nachteil für übrige Wohnungseigentümer dar
Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken verwies auf eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf, das zutreffend die Auffassung vertreten würde, dass den übrigen Wohnungseigentümern durch das
Grillen ist nicht allgemein gebilligt
Das
Nicht zu entscheiden hatte das Oberlandesgericht Zweibrücken, ob ein das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.06.2011
Quelle: ra-online, Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken (vt/pt)
- Kein Holzkohlengrill auf dem Balkon: Eigentümerversammlung darf nicht uneingeschränktes Grillen per Mehrheitsbeschluss erlauben
(Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.11.1990
[Aktenzeichen: 25 T 435/90]) - Wohnungseigentümer darf grundsätzlich auf seiner Terrasse grillen
(Landgericht Stuttgart, Beschluss vom 14.08.1996
[Aktenzeichen: 10 T 359/96])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 1994, Seite: 44 DWE 1994, 44 | Zeitschrift: Wohnungseigentum (WE)
Jahrgang: 1999, Seite: 22 WE 1999, 22
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Dokument-Nr. 11528
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