die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mehrheitsbeschluss“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Hamburg-Altona, Urteil vom 11.01.2022
- 303c C 10/21 -
Stilllegung eines Schwimmbads und einer Sauna nur mit Einstimmigkeit möglich
Bei durch Teilungserklärung geregelte Instandhaltungspflicht der Gemeinschaft greift § 19 Abs. 1 WEG nicht
Regelt eine Teilungserklärung, dass das Schwimmbad und die Sauna durch die Wohnungseigentümergemeinschaft instand zu halten ist, so kann deren Stilllegung nicht mittels eines auf § 19 Abs. 1 WEG gestützten Mehrheitsbeschlusses erreicht werden. Auch die Anwendung von § 20 Abs. 1 WEG scheide aus. Somit ist Einstimmigkeit erforderlich. Dies hat das Amtsgericht Hamburg-Altona entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2021 wurde auf einer Eigentümerversammlung in Hamburg mehrheitlich die Stilllegung des Schwimmbads und der Sauna beschlossen. Eine Wohnungseigentümerin war damit nicht einverstanden. Sie verwies auf die Teilungserklärung, wonach die Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums der Wohnungseigentümergemeinschaft obliege. Sie erhob daher Anfechtungsklage.Das Amtsgericht Hamburg-Altona entschied zu Gunsten der Klägerin. Die Beschlüsse zur Stilllegung des Schwimmbads und der Sauna entsprechen nicht ordnungsgemäßer Verwaltung und seien daher unwirksam. Die Beschlüsse können... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Königstein im Taunus, Urteil vom 28.12.2023
- 21 C 833/23 -
Keine Stilllegung einer Müllabwurfanlage mittels Mehrheitsbeschlusses
Stilllegung einer Müllabwurfanlage ist keine bauliche Veränderung oder Gebrauchsregelung
Die bloße Stilllegung einer Müllabwurfanlage kann nicht durch einen Mehrheitsbeschluss erreicht werden. Denn darin liegt weder eine Gebrauchsregelung nach § 19 WEG noch eine bauliche Veränderung nach § 20 WEG. Dies hat das Amtsgericht Königstein im Taunus entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2023 wurde auf einer Eigentümerversammlung in Hessen mehrheitlich beschlossen, dass die Müllabwurfanlage aus hygienischen Gründen stillgelegt werden soll. Die Stilllegung sollte durch das Zuschrauben der Schachtöffnung erreicht werden. Eine Wohnungseigentümerin war damit nicht einverstanden. Sie war gehbehindert und musste nunmehr... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Bremen, Urteil vom 02.11.2022
- 28 C 34/22 -
Installation eines Klimagerätes an Außenfassade kann mit einfacher Mehrheit der Wohnungseigentümer beschlossen werden
Bei grundlegender Umgestaltung der Wohnanlage ist Beschluss unzulässig
Die Installation eines Klimageräts an der Außenfassade kann grundsätzlich gemäß § 20 Abs. 1 WEG mit einfacher Mehrheit der Wohnungseigentümer beschlossen werden. Ein entsprechender Beschluss ist aber gemäß § 20 Abs. 4 WEG unzulässig, wenn dadurch die grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage bewirkt wird. Dies hat das Amtsgericht Bremen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2022 wurde auf einer Eigentümerversammlung in Bremen mehrheitlich beschlossen, dass der Eigentümer der Dachgeschosswohnung eine Klimaanlange installieren darf. Das Gerät sollte auf dem First des Runddaches und damit mehrere Meter von der Dachkante entfernt montiert werden. Ein Wohnungseigentümer war mit der Genehmigung des Anbaus... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Wiesbaden, Urteil vom 04.02.2022
- 92 C 2541/21 -
Kein Recht zur Untersagung des Abstellens von E-Autos in Tiefgarage einer Wohneigentumsanlage
Entsprechender Mehrheitsbeschluss verstößt gegen Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann nicht mehrheitlich ein Verbot des Abstellens von E-Autos in der Tiefgarage beschließen. Ein solcher Beschluss verstößt gegen die Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung. Dies hat das Amtsgericht Wiesbaden entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf der Versammlung einer Wohnungseigentümergemeinschaft in Wiesbaden im August 2021 beschlossen die Eigentümer mehrheitlich, dass das Abstellen von E-Autos in der Tiefgarage verboten ist. Begründet wurde dies mit einer höheren Brandgefahr von Elektrofahrzeugen. Gegen den Beschluss erhob eine der Wohnungseigentümerinnen Klage.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.10.2021
- V ZR 225/20 -
BGH: Dauerhaftes Nutzungsverbot durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer ist rechtswidrig
Mangelnde Instandhaltung oder Überalterung entbinden Wohnungseigentümer nicht von ihren Sanierungspflichten
Der BGH hatte zu entscheiden, ob Wohnungseigentümer die Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums mit einem Mehrheitsbeschluss aus Gründen der Verkehrssicherheit dauerhaft verbieten können, wenn auch das Sondereigentum infolge des Verbots nicht mehr genutzt werden kann.
Das Verfahren betrifft ein nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteiltes, über 40 Jahre altes und stark sanierungsbedürftiges Parkhaus. Drei der insgesamt elf Ebenen des Parkhauses stehen als eigene Teileigentumseinheit im Sondereigentum der Klägerin. Sie vermietet ihre Einheit an ein benachbartes Hotel. Die übrigen Ebenen mit den Einheiten der Beklagten sind seit Jahren außer Betrieb.... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.03.2019
- V ZR 105/18 -
BGH: Wohnungseigentümergemeinschaft darf nicht Vertragsstrafen wegen unzulässiger Vermietung an Medizintouristen einführen
Entsprechender Mehrheitsbeschluss wäre nichtig
Einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist es nicht möglich, gestützt auf § 21 Abs. 7 WEG mehrheitlich eine Vertragsstrafe gegen die unzulässige Vermietung von Wohneigentum an Medizintouristen einzuführen. Ein solcher Mehrheitsbeschluss wäre nichtig. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Eigentümerversammlung im Juni 2012 beschlossen die Wohnungseigentümer mehrheitlich die Einführung einer Vertragsstrafe für den Fall, dass ein Wohnungseigentümer ohne die erforderliche Zustimmung des Verwalters seine Wohnung vermietet. Gestützt auf diesen Beschluss verlangte die Wohnungseigentümergemeinschaft von einen seiner Miteigentümer... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.01.2019
- V ZR 324/17 -
BGH: Bei Wahl mehrerer Verwalterkandidaten muss über jeden abgestimmt werden
Ausnahme: Bei nur einer Ja-Stimme pro Wohnungseigentümer erhält ein Kandidat absolute Mehrheit
Stehen mehrere Verwalterkandidaten zur Wahl, so muss über jeden abgestimmt werden. Die Wahl darf nicht abgebrochen werden, wenn bereits der erste Kandidat die relative Mehrheit der Ja-Stimmen erhält. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Wohnungseigentümer nur eine Ja-Stimme haben und ein Kandidat die absolute Mehrheit erhält. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall standen auf einer Eigentümerversammlung im Jahr 2016 neben der bisherigen Verwalterin drei weitere Verwalterkandidaten zur Wahl. Die Wohnungseigentümer durften für jeden Kandidaten eine Stimme abgeben. Nachdem aber die bisherige Verwalterin die relative Mehrheit der Ja-Stimmen erhielt, wurde die Abstimmung über die übrigen Kandidaten abgebrochen. Mehrere... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 16.04.2019
- 55 S 18/18 WEG -
Wohnungseigentümer können mehrheitlich Verpachtung von im Gemeinschaftseigentum stehenden Gartenflächen an Wohnungseigentümer beschließen
Eigennutzungswunsch eines Wohnungseigentümers gerichtet auf Vermietung an Wohnungsmieter steht Beschluss nicht entgegen
Wohnungseigentümer können mehrheitlich die Verpachtung von im Gemeinschaftseigentum stehender Gartenflächen an Wohnungseigentümer zur Eigennutzung beschließen. Ein solcher Mehrheitsbeschluss ist nicht deshalb unzulässig, weil ein Wohnungseigentümer eine Gartenfläche zur Weitervermietung an seine Wohnungsmieter nutzen möchte. Darin liegt keine Eigennutzung durch den Wohnungseigentümer. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2017 wurde auf einer Eigentümerversammlung einer Berliner Wohnungseigentümergemeinschaft mehrheitlich beschlossen, dass die im Gemeinschaftseigentum stehenden Gartenflächen an einige Wohnungseigentümer zur Eigennutzung verpachtet werden. Die Eigentümer zweier vermieteter Wohnungen sind dabei leer ausgegangen und waren damit nicht... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20.11.2018
- 2-09 S 26/18 -
Wohneigentumsrecht: Nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften notwendige Errichtung eines Geräteschuppens stellt Instandsetzungsarbeit dar
Instandsetzungsarbeiten bedürfen keiner Zustimmung aller Wohnungseigentümer
Ist nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften die Errichtung eines Geräteschuppens in einer Wohneigentumsanlage erforderlich, so liegt eine Instandsetzungsarbeit im Sinne von § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG vor. Die Zustimmung aller Wohnungseigentümer gemäß § 22 Abs. 1 WEG ist dann nicht notwendig. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2017 wurde auf einer Wohnungseigentümerversammlung mehrheitlich die Errichtung eines Geräteschuppens auf dem weitläufigen parkähnlichen Außengelände der Anlage beschlossen. Die Errichtung wurde notwendig, da nach der örtlich geltenden Gefahrenverhütungsschau motorenbetriebene Geräte nicht mehr im Keller gelagert werden dürfen. Eine... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13.01.2017
- 2/13 S 186/14, 2-13 S 186/14 -
Wohnungseigentümergemeinschaft kann nicht durch Mehrheitsbeschluss einem Wohnungseigentümer Anbringen einer Klimaanlage erlauben
Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann nicht durch einen Mehrheitsbeschluss gemäß § 22 Abs. 2 des Wohneigentumsgesetzes (WEG) einem einzelnen Wohnungseigentümer das Anbringen einer Klimaanlage an der Außenfassade erlauben. Denn in diesem Fall liegt keine Modernisierung im Sinne von § 555 b Nr. 1 bis 5 BGB vor. Vielmehr ist gemäß § 22 Abs. 1 WEG die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Eigentümerversammlung im Juni 2014 beschloss die Wohnungseigentümergemeinschaft mehrheitlich, dass einem Wohnungseigentümer die Installation einer Klimaanlage gestattet wird. Die Klimaanlage sollte an der straßenseitig gelegenen Außenfassade des Gebäudes mit 10 cm Abstand zu dieser unterhalb des Dachfirstes angebracht werden. Ein... Lesen Sie mehr