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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.03.2018
- OVG 4 B 19.14 -
Maßvolle Brustvergrößerung steht Aufnahme in den mittleren Dienst der Berliner Schutzpolizei nicht entgegen
Gutachten verneint Wahrscheinlichkeit von Gesundheitsproblemen durch Materialermüdung bei modernen Brustimplantaten
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine Bewerberin für den Polizeidienst auch nach einer maßvollen Brustvergrößerung in den mittleren Dienst der Berliner Schutzpolizei aufgenommen werden kann.
Im zugrunde liegenden Verfahren lehnte die Polizeibehörde die Bewerbung ab, weil sie befürchtet, die
Befürchtungen der Polizeibehörde hinsichtlich gesundheitlicher Probleme ungerechtfertigt
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg holte wissenschaftliche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.03.2018
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
- Brustimplantate stellen keinen Hinderungsgrund für Einstellung in den Polizeidienst dar
(Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 23.11.2016
[Aktenzeichen: 1 K 2166/14]) - Brustimplantate kein Hinderungsgrund für Polizeidienst
(Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 21.09.2016
[Aktenzeichen: M 5 E 16.2726])
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Dokument-Nr. 25719
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