wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Brustimplantat“ veröffentlicht wurden

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17.08.2022
- L 16 KR 344/21 -

Gesetziche Krankenversicherung muss keine Brustvergrößerung aus psychischen Gründen übernehmen

LSG Niedersachsen-Bremen lehnt Antrag ab - Trend zu mehr ästhetischen Operationen

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) keine Brustvergrößerung aus psychischen Gründen übernehmen muss.

Geklagt hatte eine 52-jährige Frau aus dem Landkreis Hildesheim. Schon als 26-jährige ließ sie eine ästhetische Brustvergrößerung mit Kochsalzimplantaten vornehmen. Als sie wegen eines undichten Implantats beim Frauenarzt war, wurde eine Brustkrebserkrankung diagnostiziert, so dass beide Implantate entfernt werden mussten. Zwei Jahre nach der Operation beantragte sie eine neue und berief sich zur Begründung auf psychische Belastungen. Es könne von ihr nicht verlangt werden, sich mit einer Situation zufrieden zu geben, die nicht der Ästhetik des weiblichen Körpers entspreche. Sie müsse keine Akzeptanz durch eine lange Therapie entwickeln, wenn es... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11.10.2021
- L 4 KR 417/20 -

Lipofilling statt Silikonimplantat - Krankenkasse muss auch Folge-OP zahlen

LSG Niedersachsen-Bremen gibt Klage statt

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nach der Bewilligung einer Brustoperation auch die notwendige Folge-OP tragen muss.

Zugrunde lag das Verfahren einer 33-jährigen Frau aus Friesland. Anlagebedingt hatte sie eine einseitige, tubuläre Fehlbildung der Brust. Zur Korrektur der Asymmetrie wurde 2017 eine Transplantation von Eigenfett aus Unterbau und Flanken vorgenommen und von der Kasse bezahlt. Ein halbes Jahr später zeigte sich bei einer Verlaufskontrolle, dass der Seitenunterschied noch nicht vollständig... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.06.2019
- S 8 KR 392/18 -

Krankenkasse muss Kosten für Brustimplantat­wechsel für beide Brüste übernehmen

Brust ist nach Krebsoperation insgesamt als ein paariges Organ wiederherzustellen

Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine 76-jährige Frau Anspruch auf einen Brustimplantat­wechsel für beide Brüste gegen ihre Krankenkasse hat.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls erkrankte 2007 an einem Mammakarzinom an der rechten Brust. Nach einem chirurgischen Eingriff wurde die rechte Brust rekonstruiert und die linke Brust entsprechend angepasst. Nach einem Sturz 2017 trat aus einem Implantat Silikonöl aus. Die Klägerin beantragte die Übernahme der Kosten für einen Implantatwechsel in beiden Brüsten. Der Beklagte... Lesen Sie mehr

Werbung

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.01.2019
- L 16 KR 324/18 -

Schönheitschirurgie: Patientin muss sich an Behandlungskosten für gerissenes Brustimplantat beteiligen

Solidargemeinschaft ist vor unsolidarischem Verhalten Einzelner zu schützen

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Patienten sich an den Kosten einer Behandlung beteiligen müssen, wenn die Krankheitsursache in willkürlichen Veränderungen des eigenen Körpers liegt. Das Gericht verwies darauf, dass das Solidarprinzip der Krankenversicherung nicht grenzenlos ist.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine 46-jährige Frau aus dem Landkreis Hameln-Pyrmont geklagt, die eine schönheits-chirurgische Brustvergrößerung als Privatbehandlung durchführen ließ. Sechs Jahre nach dem Eingriff kam es zu Rissen an einem Silikonimplantat und einer Brustentzündung. Die Frau ließ die Implantate durch neue ersetzen, die sie ebenfalls privat bezahlte.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 06.11.2018
- 8 U 76/15 -

Ärztliche Aufklärungs­pflichten bei Brustimplantationen umfassen nicht Pflicht zur Aufklärung über Risiken bei späterer Explantation

Beschädigung eines intakten Implantats bei Explantation stellt kein "Risiko der Implantation" dar

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass über das Risiko einer Ruptur (Riss) eines Brustimplantats bei einer Schönheitsoperation "schonungslos" aufzuklären ist. In den Schutzzweck-Zusammenhang der Aufklärung fällt jedoch nicht das Risiko, dass ein Brustimplantat bei seiner Explantation beschädigt wird. Allein dem Eingriff immanente Gefahren sind dem Schutzzweck der Aufklärung zuzurechnen.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls nimmt den beklagten Arzt auf Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 50.000 Euro wegen vermeintlich fehlerhafter Behandlung und Aufklärung in Anspruch. Ihr waren aus medizinischen Gründen im Jahre 2000 beidseitig Silikonbrustimplantate eingesetzt worden. Nach einem Verkehrsunfall Anfang 2003 litt die Klägerin unter Schmerzen in der rechten Brust... Lesen Sie mehr

Werbung

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.09.2018
- 8 U 27/17 -

OLG Frankfurt am Main erbittet Vorabentscheidung des EuGH zur Einstandspflicht von Haft­pflicht­versicherern im Zusammenhang mit mangelhaften PIP-Brustimplantaten

Versicherungsschutz bei PIP-Brustimplantaten möglicherweise diskriminierend

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bittet den EuGH um Klärung, ob das unionsrechtliche Verbot einer Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit nicht nur die EU-Mitgliedstaaten und die Unionsorgane, sondern auch Private bindet. Sollten auch Private dem Diskriminierungs­verbot unterliegen, könne ein Haft­pflicht­versicherer seinen Deckungsschutz im Zusammenhang mit mangelhaften PIP-Brustimplantaten nicht wirksam auf Schadensfälle in Frankreich beschränken. Das Oberlandesgericht ist das erste Obergericht, welches im Zusammenhang mit der Frage der Einstandspflicht des Haft­pflicht­versicherers der mangelhaften PIP-Brustimplantate den EuGH anruft. Andere deutsche Instanzgerichte haben entsprechende Klagen bislang - soweit ersichtlich - durchweg abgewiesen.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens nimmt die Beklagte auf Schmerzensgeld und Schadensersatz in Zusammenhang mit mangelhaften Brustimplantaten in Anspruch. Ihr waren im Jahr 2006 in Deutschland Brustimplantate eingesetzt worden. Diese Produkte der französischen Herstellerin PIP waren mit nicht zugelassenem Industriesilikon gefüllt. Die Herstellerin ist bei der Beklagten haftpflichtversichert.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 27.06.2018
- 7 U 96/17 -

Kein Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen fehlerhaften PIP-Brustimplantaten

TÜV Rheinland war als Zertifizierer nicht zur Durchführung unangekündigter Kontrollen verpflichtet

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine Frau, der fehlerhafte Brustimplantate des französischen Herstellers PIP implantiert wurden, keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen einen deutschen Zertifizierer und eine französische Versicherung geltend machen kann.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls nahm den mit der europarechtlichen Zertifizierung der Herstellerfirma betrauten TÜV Rheinland sowie die französische Versicherung des mittlerweile liquidierten französischen Brustimplantatherstellers PIP auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch.Der TÜV Rheinland führte seit 1997 bis 2010 bei der Firma PIP angekündigte... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.03.2018
- OVG 4 B 19.14 -

Maßvolle Brustvergrößerung steht Aufnahme in den mittleren Dienst der Berliner Schutzpolizei nicht entgegen

Gutachten verneint Wahrscheinlichkeit von Gesundheits­problemen durch Materialermüdung bei modernen Brustimplantaten

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine Bewerberin für den Polizeidienst auch nach einer maßvollen Brustvergrößerung in den mittleren Dienst der Berliner Schutzpolizei aufgenommen werden kann.

Im zugrunde liegenden Verfahren lehnte die Polizeibehörde die Bewerbung ab, weil sie befürchtet, die Bewerberin könnte entweder im Polizeieinsatz durch Gewalteinwirkungen, die zur Beschädigung der Brustimplantate führen, oder durch Materialermüdung ernsthafte Gesundheitsprobleme erleiden und deshalb vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit pensioniert werden.Das Oberverwaltungsgericht... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 19.06.2017
- 3 U 30/17 -

Silikon-Brustimplantate: Keine Haftung des französischen Haftplichtversicherers gegenüber in Deutschland geschädigten Patientinnen

Haftpflichtversicherung auf französisches Staatsgebiet beschränkt

Der französische Haftpflichtversicherer des in Frankreich ansässigen Unternehmens, das Brustimplantate unter Verwendung minderwertigen Industriesilikons hergestellt hat, haftet nicht gegenüber in Deutschland geschädigten Patientinnen, weil der Schutz dieser Haftpflichtversicherung auf das französische Staatsgebiet beschränkt ist. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm in seiner Entscheidung mitgeteilt und damit das erstinstanzliche Urteil bestätigt.

Im vorliegenden Fall ließ sich die heute 65 Jahre alte Klägerin im April 2007 in einer Klinik Brustimplantate des französischen Herstellers einsetzen, von dem im Jahre 2010 bekannt wurde, dass er Implantate unter Verwendung minderwertigen Industriesilikons produziert hatte. Im März 2013 ließ die Klägerin ihre Implantate austauschen.Vom beklagten Haftpflichtversicherer... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.06.2017
- VII ZR 36/14 -

Kein Anspruch auf Schadensersatz im Skandal um minderwertige Brustimplantate

TÜV Rheinland musste keine unangemeldeten Inspektionen durchführen

Der Bundesgerichtshof hat im Skandal um die mit minderwertigem Industriesilikon versehenen Brustimplantate einen Schadens­ersatz­anspruch für Geschädigte verneint. Nach den Ausführungen des Bundesgerichtshofs war der TÜV Rheinland nicht verpflichtet, unangemeldete Inspektionen durchzuführen, Produkte zu prüfen und/oder Geschäftsunterlagen zu sichten, da keine Hinweise vorlagen, dass das Medizinprodukt die Anforderungen der Richtlinie 93/42 nicht erfüllt.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ließ sich am 1. Dezember 2008 in Deutschland Silikonbrustimplantate einsetzen, die von einem in Frankreich ansässigen Unternehmen, das zwischenzeitlich in Insolvenz gefallen ist, hergestellt worden waren. 2010 stellte die zuständige französische Behörde fest, dass bei der Herstellung der Brustimplantate entgegen dem Qualitätsstandard minderwertiges... Lesen Sie mehr