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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 23.11.2016
- 1 K 2166/14 -
Brustimplantate stellen keinen Hinderungsgrund für Einstellung in den Polizeidienst dar
Unterhalb der Brustmuskeln getragene hochwertige Silikongelimplantate stellen Eignung für Polizeivollzugsdienst nicht infrage
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass die Entscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen, eine Bewerberin sei wegen ihrer Brustimplantate gesundheitlich für den Polizeidienst nicht geeignet, rechtswidrig war.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Rechtsstreits, die aus kosmetischen Gründen Brustimplantate trägt, hatte sich im Oktober 2013 für die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen beworben. Die polizeiärztliche Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass sie für den
Zweifel an Folgewirkungen der Implantate zur Verneinung einer gesundheitlichen Eignung für Polizeidienst nicht ausreichend
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gelangte auf der Grundlage eines eingeholten Sachverständigengutachtens eines Arztes für plastische und ästhetische Chirurgie zu der Bewertung, dass die von der Klägerin unterhalb der Brustmuskeln getragenen hochwertigen Silikongelimplantate ihre
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.11.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen/ra-online
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Dokument-Nr. 23480
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