Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 23.11.2011
- 11 A 2325/10 (Bierbike) und 11 A 2511/11 (Partybike) -
Betrieb von Bierbikes und Partybikes auf öffentlichen Straßen bedarf einer Sondernutzungserlaubnis
Bier- oder Partybikes sind als auf die Straße aufgebrachte verkehrsfremde Sachen zu qualifizieren
Der Betrieb von Bierbikes und Partybikes auf öffentlichen Straßen stellt keinen (erlaubnisfreien) Gemeingebrauch sondern eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Münster in zwei Urteilen rechtsgrundsätzlich entschieden.
Die Kläger vermieten Bierbikes (mit Getränkeangebot) bzw. Partybikes (mit fakultativem Getränkeangebot) in Düsseldorf. Durch Ordnungsverfügung hatte ihnen die Stadt Düsseldorf (Beklagte) die Nutzung dieser Gefährte auf den öffentlichen Straßen in Düsseldorf untersagt.
Beschreibung eines Bier- oder Partybikes
Bei einem Bier- oder
Ordnungsverfügung ist rechtlich nicht zu beanstanden
Gegen die Ordnungsverfügung hatten die Kläger erfolglos vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf geklagt. Ihre Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgerichtsgerichts Düsseldorf hatte ebenfalls keinen Erfolg.
Nutzung der Bikes fällt aus der Widmung der Straße zum Verkehr und damit aus dem Gemeingebrauch heraus
Zur Begründung seiner Entscheidung hat der Vorsitzende des 11. Senats ausgeführt: Bier- oder Partybikes seien als auf die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.11.2011
Quelle: ra-online, Oberverwaltungsgericht Münster (pm/pt)
Jahrgang: 2012, Seite: 276 DAR 2012, 276 | Verkehrsrechts-Sammlung (VRS), Band: 122, Seite: 236 VRS 122, 236
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 12616
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12616
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.