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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Partybike“ veröffentlicht wurden
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 28.08.2012
- 3 B 8.12 -
Betrieb von "Bier-Bikes" bedarf einer Genehmigung
Eventcharakter steht im Vordergrund
Der Betrieb eines "Bier-Bikes" auf öffentlichen Straßen stellt kein Gemeingebrauch, sondern eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall wendete sich die Klägerin gegen das Verbot, ohne Sondernutzungserlaubnis "Bier-Bikes" auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zu benutzen. Die Klägerin vermietete vierrädrige Fahrzeuge mit einer Länge von etwa 5,30 m, einer Breite von ca. 2,30 m und einer Höhe von rund 2,70 m. Diese waren mit einem Bierfass, einer Zapf- und Musikanlage ausgestattet. Ein solches "Bier-Bike" bietet Platz für 16 Personen, welches durch Pedale angetrieben wird. Gelenkt und gebremst wurde es von einem von der Klägerin gestellten Fahrer. Die Beklagte untersagte die Nutzung, da ihrer Meinung nach eine Sondernutzung vorliege. Die hiergegen... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 23.11.2011
- 11 A 2325/10 (Bierbike) und 11 A 2511/11 (Partybike) -
Betrieb von Bierbikes und Partybikes auf öffentlichen Straßen bedarf einer Sondernutzungserlaubnis
Bier- oder Partybikes sind als auf die Straße aufgebrachte verkehrsfremde Sachen zu qualifizieren
Der Betrieb von Bierbikes und Partybikes auf öffentlichen Straßen stellt keinen (erlaubnisfreien) Gemeingebrauch sondern eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Münster in zwei Urteilen rechtsgrundsätzlich entschieden.
Die Kläger vermieten Bierbikes (mit Getränkeangebot) bzw. Partybikes (mit fakultativem Getränkeangebot) in Düsseldorf. Durch Ordnungsverfügung hatte ihnen die Stadt Düsseldorf (Beklagte) die Nutzung dieser Gefährte auf den öffentlichen Straßen in Düsseldorf untersagt.Bei einem Bier- oder Partybike handelt es sich um ein vierräderiges Gefährt. Es weist eine Länge... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.10.2010
- 16 K 6710/09, 16 K 8009/09 -
Benutzung von „Partybikes“ und „Bierbikes“ bedarf der straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis
Bei Nutzung von Party- oder Bierbikes steht nicht die Nutzung der öffentlichen Straßen zu Verkehrszwecken im Vordergrund
Die Nutzung von so genannter Partybikes oder Bierbikes auf öffentlichen Verkehrsflächen bedarf einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis, da hierbei nicht die Nutzung öffentlicher Straßen zu Verkehrszwecken, sondern das gesellige Feiern im Vordergrund steht. Dies entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf.
Im zugrunde liegenden Streitfall untersagte die Stadt Düsseldorf einem Veranstalter (Kläger) mit einer Ordnungsverfügung die Benutzung so genannter Partybikes oder Bierbikes auf öffentlichen Verkehrsflächen. Nach Auffassung der Stadt fehle den Klägern die hierfür erforderliche Sondernutzungserlaubnis.Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat diese Entscheidung bestätigt:... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2009
- 16 L 1595/09 -
"Partybike"-Nutzung erfordert straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis
Partybike dient überwiegend der gewerblichen und nicht der Nutzung zu Verkehrszwecken
Für die Nutzung eines so genannten "Partybikes" auf öffentlichen Straßen ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Dies entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf.
Im zugrunde liegenden Fall wurde der Eilantrag des Antragstellers abgelehnt, der sich gegen eine Ordnungsverfügung der Stadt Düsseldorf richtete, in der ihm mit sofortiger Wirkung die Benutzung eines sogenannten "Partybikes" auf öffentlichen Verkehrsflächen untersagt worden war.Zur Begründung hatte sich die Stadt darauf berufen, dass dem Antragsteller die erforderliche... Lesen Sie mehr
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