Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: RDV 2014, 108
Zeitschrift: Recht der Datenverarbeitung (RDV),
Jahrgang: 2014, Seite: 108
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
RDV 2014, 108:
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom19.12.2013
- 13 U 64/13 -
Bei bestrittener Forderung darf keine Datenübermittlung an die Schufa erfolgen und auch nicht mit einer solchen Datenübermittlung gedroht werden
Wird jemand wegen einer Geldforderung auf Zahlung in Anspruch genommen und bestreitet das Bestehen dieser Forderung, dann darf der andere, der diese Forderung geltend macht, weder Daten an die Schufa übermitteln noch mit einer solchen Datenübermittlung drohen. Dem Betroffenen steht in einem solchen Fall ein Unterlassungsanspruch zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle RDV 2014, 108 wird teils auch als „RDV 14, 108“, „RDV 2014, S. 108“ oder „RDV 14, S. 108“ zitiert.