Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: RNotZ 2013, 573
Rheinische Notar-Zeitschrift (RNotZ),
Jahrgang: 2013, Seite: 573
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
RNotZ 2013, 573:
Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom12.07.2013
- 2 Wx 177/13 -
Rückgabe eines verwahrten Testaments setzt Testierfähigkeit voraus
Die Rückgabe eines in amtlicher Verwahrung genommenen Testaments stellt eine letztwillige Verfügung dar. Sie setzt daher Testierfähigkeit voraus. Ist diese nicht vorhanden, so kann keine Rückgabe erfolgen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle RNotZ 2013, 573 wird teils auch als „RNotZ 13, 573“, „RNotZ 2013, S. 573“ oder „RNotZ 13, S. 573“ zitiert.