Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: RNotZ 2018, 645
Rheinische Notar-Zeitschrift (RNotZ),
Jahrgang: 2018, Seite: 645
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
RNotZ 2018, 645:
Oberlandesgericht München, Beschluss vom09.04.2018
- 13 U 4710/16 -
Klausel zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen vom Bauträger bestellten Erstverwalter auch bei Hinzuziehung eines Sachverständigen unwirksam
Eine Klausel im Kaufvertrag des Bauträgers, welche die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen vom Bauträger bestellten Erstverwalter regelt, ist selbst dann gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, wenn zur Abnahme ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständige hinzuzuziehen ist. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle RNotZ 2018, 645 wird teils auch als „RNotZ 18, 645“, „RNotZ 2018, S. 645“ oder „RNotZ 18, S. 645“ zitiert.