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Sozialgericht Düsseldorf, Beschluss vom 19.02.2013
- S 27 R 2401/12 ER -
Vermutete Schwarzarbeit führt zu Beitragsnachforderungen in Millionenhöhe
Deutsche Rentenversicherung darf Lohnzahlungen aufgrund fehlender Lohnunterlagen eines Taxiunternehmers schätzen
Der Eilantrag eines Taxiunternehmers aus dem Kreis Viersen, der sich gegen Beitragsnachforderungen der Deutschen Rentenversicherung gewandt hatte, ist abzulehnen. Die Deutsche Rentenversicherung hat das Recht, Lohnzahlungen zu schätzen, wenn das Taxiunternehmen aufgrund fehlender Lohnunterlagen keine Nachweise erbringen kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte die
Sach- und Rechtslage spricht für Rechtmäßigkeit des Bescheides
Das Sozialgericht Düsseldorf hat den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den
Antragsteller hat Verpflichtung zur Führung ordnungsgemäßer Lohnunterlagen verletzt
Die DRV habe, um die Höhe der Sozialversicherungsabgaben festzustellen, den tatsächlichen Lohn unter Rückgriff auf die Feststellungen der Steuerbehörden schätzen dürfen. Der Antragsteller habe seine Verpflichtung zur Führung ordnungsgemäßer Lohnunterlagen verletzt und die Summe der Arbeitsentgelte sei nicht ohne unverhältnismäßig großen Aufwand zu ermitteln. Auch hinsichtlich der Höhe sei die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.03.2013
Quelle: Sozialgericht Düsseldorf/ra-online
- Tarifunfähigkeit der CGZP: Schätzung von Beitragsansprüchen nur bei Offenlegung der Grundlagen zulässig
(Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.08.2012
[Aktenzeichen: L 6 223/12 B ER]) - Leiharbeitgeber muss wegen nichtiger Tarifverträge höhere Sozialbeiträge abführen
(Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23.04.2012
[Aktenzeichen: L 1 KR 95/12 B ER])
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Dokument-Nr. 15332
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