die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „aufschiebende Wirkung“ veröffentlicht wurden
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10.06.2020
- 2 BvR 297/20, 2 BvR 11/20 und 2 BvR 2389/18 -
BVerfG: Ablehnung von Anträgen Asylsuchender auf einstweiligen Rechtsschutz unter Hinweis auf die Berliner Weisungslage verfassungswidrig
Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz
Das Bundesverfassungsgericht hat drei Verfassungsbeschwerden von afghanischen Asylsuchenden stattgegeben, die sich gegen die Ablehnung ihrer Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz wenden. Die Annahme des Verwaltungsgerichts Berlin, den Beschwerdeführern fehle im Hinblick auf die derzeit restriktive Berliner Praxis bei Abschiebungen nach Afghanistan das Rechtsschutzbedürfnis für ihre Anträge, ist mit dem verfassungsrechtlichen Gebot effektiven Rechtsschutzes nicht vereinbar. Denn die Berliner Weisungslage zu Abschiebungen nach Afghanistan schließt die mit den gegen die Beschwerdeführer vorliegenden Abschiebungsandrohungen verbundenen rechtlichen Risiken nicht mit der erforderlichen Zuverlässigkeit aus.
Die Beschwerdeführer sind afghanische Staatsangehörige, die bereits in Schweden erfolglos ein Asylverfahren durchlaufen haben. Die anschließend in Deutschland gestellten Asylanträge lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) als unzulässig ab. Zugleich stellte es fest, dass Abschiebungsverbote nicht vorlägen, und drohte die Abschiebung nach Afghanistan an.Gegen diese Bescheide erhoben die Beschwerdeführer Klage beim Verwaltungsgericht Berlin und stellten zugleich Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung. Mit den angefochtenen Beschlüssen lehnte das Verwaltungsgericht die Eilanträge als unzulässig ab.... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14.01.2020
- BVerwG 1 A 3.19 -
Abschiebungsanordnung gegen einen polizeilich als Gefährder eingestuften türkischen Staatsangehörigen aufgehoben
Besondere Gefahr für Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder terroristische Gefahr nicht erkennbar
Das Bundesverwaltungsgericht hat der Klage eines als islamistischer Gefährder eingestuften türkischen Staatsangehörigen stattgegeben und die gegen ihn vom Land Niedersachsen verfügte Abschiebungsanordnung aufgehoben.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport ordnete mit Verfügung vom 5. April 2019 die Abschiebung des Klägers in die Türkei an. Tatsächliche Anhaltspunkte rechtfertigten die Prognose, dass von ihm eine besondere Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und eine terroristische Gefahr nach § 58 a AufenthG ausgehe.... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 25.06.2019
- BVerwG 1 VR 1.19 -
Abschiebung eines mutmaßlichen Gefährders in die Türkei wegen ernstlicher Zweifel an Rechtmäßigkeit der Anordnung ausgesetzt
Vom Betroffenen ausgehende besondere Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland nicht hinreichend belegt
Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Eilantrag eines türkischen Staatsangehörigen aus Göttingen, der von den Behörden als islamistischer Gefährder eingestuft und dessen Abschiebung in die Türkei angeordnet worden ist, wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abschiebungsanordnung stattgegeben.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport ordnete am 5. April 2019 - gestützt auf § 58 a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) -gegen den 1990 in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Antragsteller, der sich seit Ende März 2019 in Haft befindet, die Abschiebung in die Türkei an. Die vorliegenden Erkenntnisse führten zu der Prognose,... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.05.2016
- BVerwG 1 C 15.15 -
Dublin-Überstellungsfrist: Unterbrechung auch bei erfolglosem Eilantrag gegen Abschiebungsanordnung
Mitgliedstaat steht zusammenhängender Zeitraum von sechs Monaten für Überstellung zur Verfügung
Die sechsmonatige Frist für die Überstellung eines Ausländers an den nach den Dublin-Bestimmungen für das Asylverfahren originär zuständigen Mitgliedstaat wird auch dann unterbrochen, wenn ein Antrag auf Eilrechtsschutz gegen die Abschiebungsanordnung zunächst keinen Erfolg hat. Mit der ablehnenden Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts beginnt eine neue Sechs-Monats-Frist. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Im vorliegenden Fall war der Kläger, ein guineischer Staatsangehöriger, über Marokko und Spanien in das EU-Gebiet eingereist und hatte erstmals Anfang 2013 in Deutschland Asyl beantragt.Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) hatte den Antrag wegen der Zuständigkeit Spaniens als unzulässig abgelehnt, die Abschiebung des Klägers nach Spanien angeordnet... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.01.2016
- BVerwG 9 C 1.15 -
Auch Säumniszuschläge für Beitragsbescheid müssen nach erfolgreichem Widerspruchsverfahren erstattet werden
Bei angeordneter aufschiebender Wirkung eines Widerspruchs entfällt rückwirkend Vollziehbarkeit eines Abgabenbescheids inklusive Säumniszuschlägen
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Säumniszuschläge und Nebenkosten (Mahnkosten, Pfändungsgebühren, Auslagen) für einen Abgabenbescheid rückwirkend entfallen, wenn das Verwaltungsgericht vorläufigen Rechtsschutz gegen den Abgabenbescheid gewährt.
Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens hatten gegen Straßenausbaubeitragsbescheide der beklagten Stadt Erfurt Widerspruch eingelegt. Nachdem die Beklagte einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt hatte, zahlten die Kläger den geforderten Ausbaubeitrag in Höhe von 4 472,65 Euro ebenso wie die inzwischen angefallenen Säumniszuschläge und Nebenkosten in Höhe von zusammen... Lesen Sie mehr
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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 30.05.2013
- C-168/13 PU -
Europäischer Haftbefehl darf Rechtsbehelf mit aufschiebender Wirkung vorsehen
Entscheidung über Ausweitung eines Europäischen Haftbefehls muss innerhalb der geltenden Fristen erfolgen
Mitgliedstaaten steht es nach dem Unionsrecht frei, bei Entscheidungen, mit denen die Wirkungen eines Europäischen Haftbefehls ausgeweitet werden, einen Rechtsbehelf mit aufschiebender Wirkung vorzusehen. Entscheidet sich ein Mitgliedstaat für einen solchen Rechtsbehelf, muss die Entscheidung über die Ausweitung nach dem Unionsrecht aber innerhalb der Fristen erfolgen, die nach den unionsrechtlichen Bestimmungen über den Europäischen Haftbefehl vorgesehen sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.
Mit dem Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl* soll zwischen den Mitgliedstaaten die Übergabe gesuchter Personen zur Strafverfolgung oder zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder einer freiheitsentziehenden Maßregel der Sicherung vereinfacht und beschleunigt werden. Die Mitgliedstaaten müssen deshalb bestimmte Fristen einhalten; die endgültige Entscheidung über die Vollstreckung... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Düsseldorf, Beschluss vom 18.09.2012
- S 26 R 1670/12 ER -
Ohne verbindlichen Tarifvertrag keine durchsetzbare Nachforderung von Sozialversicherungsabgaben auf Grundlage des Tariflohns
Höhe des (rechtmäßigen) Gehaltes muss feststehen, damit die Deutsche Rentenversicherung Sozialversicherungsabgaben nachfordern darf
Dem Eilantrag eines Fastfoodunternehmens gegen die Nachforderung von Sozialversicherungsabgaben durch die Deutsche Rentenversicherung Rheinland ist stattzugeben. Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland darf vor Feststellung der (rechtmäßigen) Höhe des Gehaltes keine Sozialversicherungsabgaben nachfordern. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf hervor.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Rentenversicherung hatte gegenüber dem Betreiber einer Subway-Filiale eine Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von über 20.000 Euro geltend gemacht. Nach Auffassung der Rentenversicherung hätte das Unternehmen seine Beschäftigten entsprechend dem Entgelttarifvertrag für das Gaststätten- und Hotelgewerbe... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Düsseldorf, Beschluss vom 19.02.2013
- S 27 R 2401/12 ER -
Vermutete Schwarzarbeit führt zu Beitragsnachforderungen in Millionenhöhe
Deutsche Rentenversicherung darf Lohnzahlungen aufgrund fehlender Lohnunterlagen eines Taxiunternehmers schätzen
Der Eilantrag eines Taxiunternehmers aus dem Kreis Viersen, der sich gegen Beitragsnachforderungen der Deutschen Rentenversicherung gewandt hatte, ist abzulehnen. Die Deutsche Rentenversicherung hat das Recht, Lohnzahlungen zu schätzen, wenn das Taxiunternehmen aufgrund fehlender Lohnunterlagen keine Nachweise erbringen kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Rentenversicherung gegenüber dem Taxiunternehmer für mehrere Jahre Sozialversicherungsbeiträge und Säumniszuschläge in Höhe von etwa 1.5 Millionen Euro nachgefordert. Bei den angegebenen Beschäftigungsverhältnissen habe es sich nicht um Minijobs, sondern um voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gehandelt. Teilweise seien... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.02.2013
- L 7 KA 106/12 KL ER -
Novartis Pharma GmbH unterliegt im Eilverfahren um Nutzenbewertung von Arzneimitteln
Einleitung der Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss nicht willkürlich
Der Eilantrag der Novartis Pharma GmbH im Streit mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) um die Nutzenbewertung der von Novartis vertriebenen Gliptine ist abzulehnen. Widerspruch bzw. Klage gegen die Veranlassung der Nutzenbewertung bzw. die Aufforderung, ein Dossier einzureichen, entfaltet keine aufschiebende Wirkung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg hervor.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Mit dem "Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung" vom 22. Dezember 2010 ist dem GBA auch die Aufgabe zugefallen, den Nutzen von bereits zugelassenen und im Verkehr befindlichen Arzneimitteln zu bewerten ("Bestandsmarkt", § 35 a Abs. 6 SGB V). Im Zuge dessen beschloss der GBA im... Lesen Sie mehr