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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Taxistand“ veröffentlicht wurden

Sozialgericht Düsseldorf, Beschluss vom 19.02.2013
- S 27 R 2401/12 ER -

Vermutete Schwarzarbeit führt zu Beitragsnachforderungen in Millionenhöhe

Deutsche Rentenversicherung darf Lohnzahlungen aufgrund fehlender Lohnunterlagen eines Taxiunternehmers schätzen

Der Eilantrag eines Taxiunternehmers aus dem Kreis Viersen, der sich gegen Beitragsnachforderungen der Deutschen Rentenversicherung gewandt hatte, ist abzulehnen. Die Deutsche Rentenversicherung hat das Recht, Lohnzahlungen zu schätzen, wenn das Taxiunternehmen aufgrund fehlender Lohnunterlagen keine Nachweise erbringen kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Rentenversicherung gegenüber dem Taxiunternehmer für mehrere Jahre Sozialversicherungsbeiträge und Säumniszuschläge in Höhe von etwa 1.5 Millionen Euro nachgefordert. Bei den angegebenen Beschäftigungsverhältnissen habe es sich nicht um Minijobs, sondern um voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gehandelt. Teilweise seien Schwarzlohnzahlungen erfolgt.Das Sozialgericht Düsseldorf hat den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Beitragsbescheid der Deutschen Rentenversicherung Rheinland (DRV) abgelehnt. Nach derzeitiger Sach- und... Lesen Sie mehr

Landgericht München I, Urteil vom 29.10.2009
- 13 S 9552/09 -

Hotel-Taxistand: Hotelier hat bezüglich eines Taxistands auf seinem Grundstück nur ein eingeschränktes Hausrecht

Taxiplatzreservierung vor einem Hotel kann von jedem Taxifahrer in Anspruch genommen werden

Wenn der Betreiber eines Hotels auf seinem Grundstück einen Taxistandplatz unter Anbringung des Zeichens 229 StVO (Taxistandplatz, Halteverbot) eingerichtet hat, hat er damit die Nutzung für alle Taxiunternehmer ohne Beschränkung freigegeben und auf sein uneingeschränktes Hausrecht verzichtet. Jeder Taxiunternehmer hat dann das Recht, diesen Taxiplatz zur Erbringung seiner Dienstleistungen zu benutzen, solange er den Betriebsablauf des Hotels nicht stört. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts München I hervor.

Im zugrunde liegenden Fall klagte ein Taxifahrer gegen die Betreiberin eines Hotels (Beklagte). Die Hotelbetreiberin hatte der Anordnung eines Taxistands unter der Aufstellung der entsprechenden Straßenschilder (Taxistandplatz, Halteverbot) auf ihrem Grundstück zugestimmt. Gäste stellten gelegentlich ihre Autos auf dem Taxistandplatz ab.Ein Taxifahrer beschwerte sich... Lesen Sie mehr