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Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 27.03.2018
- S 14 KR 980/17 -
Krankenkasse muss Versicherte über Schließung von Geschäftsstellen informieren
Versicherten kann verspäteter Eingang einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen nicht bekannter Schließung einer Geschäftsstelle nicht vorgehalten werden
Das Sozialgericht Koblenz hat entschieden, dass Krankenkassen ihre Versicherten über Veränderungen im Geschäftsstellennetz in Kenntnis setzen müssen.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die beklagte
Krankenkasse muss Versicherte über Schließungen von Geschäftsstellen in Kenntnis setzen
Diese Sichtweise wurde vom Sozialgericht Koblenz nicht geteilt. Das Gericht entschied, dass es Sache der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.04.2018
Quelle: Sozialgericht Koblenz/ra-online
- Kein Anspruch auf Krankengeld bei verspäteter Vorlage der AU-Bescheinigung
(Sozialgericht Detmold, Urteil vom 12.01.2018
[Aktenzeichen: S 3 KR 824/16]) - Krankengeldanspruch besteht auch ohne förmliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit
(Sozialgericht Leipzig, Urteil vom 03.05.2017
[Aktenzeichen: S 22 KR 75/16])
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Dokument-Nr. 25780
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