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Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 30.03.2017
- 2 S 2191/16 -
Keine Haftung für Fahrzeugschaden aufgrund hochgewirbelten Stein durch Lkw
Lkw-Fahrer kann sich trotz Baustellenbereich auf unabwendbares Ereignis berufen
Wird ein Fahrzeug in einem Baustellenbereich aufgrund eines von einem Lkw hochgewirbelten Steines beschädigt, so kann sich der Lkw-Fahrer auf ein unabwendbares Ereignis im Sinne von § 17 Abs. 3 StVG berufen, wenn es keine Anhaltspunkte für Steine auf der Fahrbahn gab. Eine Haftung des Lkw-Fahrers entfällt dann. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Fahrzeug in einem Baustellenbereich durch einen von einem Lkw hochgewirbelten
Kein Anspruch auf Schadensersatz
Das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied zu Gunsten der Beklagten und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Ein Anspruch auf Schadensersatz bestehe nicht für den Kläger. Denn die Haftung der Beklagten sei nach § 17 Abs. 3 StVG ausgeschlossen, da der Unfall durch ein
Hochschleudern eines Steins stellt unabwendbares Ereignis dar
Ein
Keine Anhaltspunkte für Steine auf der Fahrbahn
Zum einen seien die Bauarbeiten neben der noch zum Verkehr freigegebenen Spur durchgeführt worden, so dass nach Auffassung des Landgerichts nicht zwingend mit einer Verschmutzung der Fahrbahn zu rechnen gewesen sei. Zum anderen habe sich der Schadensfall im einspurigen Brückenbereich neben den eigentlichen Fahrspuren ereignet, wo Arbeiten neben der Fahrbahn nicht durchgeführt worden sein bzw. haben durchgeführt werden können.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.12.2018
Quelle: Landgericht Nürnberg-Fürth, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Hersbruck, Urteil vom 08.03.2016
[Aktenzeichen: 1 C 540/15]
Jahrgang: 2017, Seite: 730 NJW-RR 2017, 730 | Zeitschrift: recht und schaden (r+s)
Jahrgang: 2017, Seite: 377 r+s 2017, 377 | Zeitschrift für Schadenrecht (zfs)
Jahrgang: 2017, Seite: 618 zfs 2017, 618
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Dokument-Nr. 26778
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