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Landgericht München I, Urteil vom 22.09.2005
- 19 S 8377/05 -
Ein vom Bus hochgeschleuderter Piccolo ist ein unabwendbares Ereignis
Busfahrer haftet nicht für Unfallfolgen
Verursacht ein Fahrzeugführer einen Unfall aufgrund einer auf der Fahrbahn liegenden Piccolo-Flasche, haftet er nicht für den entstandenen Schaden. In diesem Fall liegt nämlich ein unabwendbares Ereignis im Sinne von § 17 Abs. 3 StVG vor. Dies hat das Landgericht München I entschieden.
An einem Freitag Ende August 2004 gegen 23.00 Uhr befuhr die Fahrerin eines PKW Mercedes (A-Klasse) eine Straße in München in Richtung stadteinwärts auf der linken Fahrspur. Zu diesem Zeitpunkt befuhr ein
Amtsgericht wies Schadensersatzklage ab
Der zuständige Richter wies die Klage in vollem Umfang ab. Der
Landgericht verneint ebenfalls Schadensersatzanspruch
Mit diesem Urteil fand sich die Klägerin jedoch nicht ab und legte Berufung zum Landgericht München I ein. Die zuständige Kammer schloss sich jedoch in vollem Umfang der Argumentation des Amtsgerichts an. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.11.2005
Quelle: Pressemitteilung des AG München vom 14.11.2005, ra-online
- Amtsgericht München, Urteil vom 24.03.2005
[Aktenzeichen: 344 C 1721/05]
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Dokument-Nr. 1310
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