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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 27.09.2024
- 9 K 2971/22 und 9 K 2938/22 -
Cum-Ex-Verfahren: Äußerungen von Ermittlerin und Landgerichtspräsidenten in WDR/NDR-Doku verletzen Bankier in allgemeinem Persönlichkeitsrecht
VG sah "Gefahr einer vorverurteilenden Ächtung in der Öffentlichkeit"
Äußerungen von Ermittlerin und Landgerichtspräsidenten in WDR/NDR-Dokumentation verletzen früheren Chef der Hamburger Warburg-Bank seinem allgemeinem Persönlichkeitsrecht. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.
In dem von WDR und NDR produzierten Dokumentarfilm "Der Milliardenraub. Eine Staatsanwältin jagt die Steuer-Mafia" äußerten sich in verschiedenen Interviewausschnitten die seinerzeit in den Cum-Ex-Verfahren ermittelnde Oberstaatsanwältin a.D. Brorhilker und der Präsident des Landgerichts Bonn, Dr. Weismann. Die Kläger, gegen die ein Ermittlungsverfahren im "Cum-Ex"-Komplex geführt wurde bzw. wird, begehrten die Feststellung, dass diese
Allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt
Die Klagen hatten teilweise Erfolg. Die
Vorverurteilung zu befürchten
Die
Die Klage eines weiteren Bankiers, der an keiner Stelle des Films namentlich erwähnt oder gezeigt wird, hat das Gericht als unzulässig abgewiesen. Das VG hat die Berufung zugelassen, über die das OVG entscheiden würde.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.10.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34435
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