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Bundessozialgericht, Urteil vom 21.11.2024
- B 8 SO 5/23 R -
Bundessozialgericht begrenzt Auskunftspflicht beim Elternunterhalt
Auskunftspflicht nur bei Indizien für Einkommen von über 100.000 Euro
Nach der Umgestaltung der Regelung zum Übergang von Unterhaltsansprüchen von Eltern gegenüber ihren erwachsenen Kindern auch wegen Kosten für das Pflegeheim durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz ist das vorgeschaltete Auskunftsverfahren gestuft und zunächst nur auf Angaben zum Einkommen beschränkt. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden und die Entscheidung des Landessozialgerichts bestätigt.
Geklagt hatte ein Mann, dessen Vater in einem Seniorenheim lebt und der vom Sozialhilfeträger Hilfe zur Pflege erhält. Der Sozialhilfeträger, der Landkreis Neuwied, holte im Internet Informationen über die Arbeitgeberin des Mannes ein und vermutete daraufhin, dass dessen
Zunächst dürfen nur Auskünfte zum Einkommen erfragt werden
Das BSG gab ihm nun recht: Ein möglicher Unterhaltsanspruch der Eltern gegen ihre erwachsenen Kinder geht auch für die Kosten der Hilfe zur Pflege seit 1. Januar 2020 erst dann auf den Sozialhilfeträger über, wenn das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.12.2024
Quelle: Bundessozialgericht, ra-online(pm/ab)
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Dokument-Nr. 34583
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