wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 05.03.2009
5 S 2398/07 -

Hundeschlittenfahrten im Wald nur mit Erlaubnis

Wald darf grundsätzlich nur "betreten" werden - Fahren im Wald ist nicht erlaubt

Ein gewerblicher Veranstalter braucht für Fahrten mit Schlittenhundegespannen im Wald sowohl die Erlaubnis des Waldeigentümers als auch eine Genehmigung der Forstbehörde. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in entschieden und damit die Berufung eines auf der Schwäbischen Alb ansässigen Unternehmers (Kläger) gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen zurückgewiesen.

Der Kläger bietet u.a. mehrstündige Passagierfahrten in Schlitten bzw. Wagen an, die von bis zu sieben Hunden gezogen werden. Er ist der Auffassung, dass diese Nutzung der Waldwege vom freien Betretungsrecht des Waldes umfasst sei und es sich dabei nicht um eine genehmigungspflichtige „organisierte Veranstaltung" im Sinne des Gesetzes handele. Dieser Rechtsansicht ist der VGH wie schon das Verwaltungsgericht nicht gefolgt.

Wald dient dem Erholungszweck

Der VGH hat ausgeführt, dass das jedem zustehende Recht, den Wald zum Zwecke der Erholung zu betreten, vom Gesetz um bestimmte Nutzungsarten wie das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Radfahren erweitert werde. Im übrigen sei das Fahren im Wald generell und nicht beschränkt auf Kraftfahrzeuge nur mit Zustimmung des Waldeigentümers zulässig.

Richter: Kläger benötigt eine behördliche Genehmigung

Die vom Kläger angebotenen Fahrten seien auch „organisierte Veranstaltungen“ und bedürften deswegen zusätzlich der behördlichen Genehmigung. Ob eine solche Veranstaltung vorliege, entscheide sich danach, ob der Erholungszweck noch im Vordergrund stehe und die mit der Veranstaltung verbundenen Auswirkungen nach Umfang und Intensität noch mit dem Grundsatz der Gemeinverträglichkeit vereinbar oder typischerweise geeignet seien, Gefahren oder Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt, die Erholung anderer Waldbesucher oder die Waldbewirtschaftung hervorzurufen. Danach seien Ausflüge privater Wandergruppen oder Schulwanderungen genehmigungsfrei, während gewerbliche Veranstaltungen in der Regel genehmigungspflichtig seien. Für den Kläger stehe nicht die Erholungsfunktion im Vordergrund, sondern seine wirtschaftlichen Interessen. Es komme nicht darauf an, dass sich die Kunden oder wie vom Kläger behauptet die Schlittenhunde bei den Fahrten erholten.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.04.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VGH Baden-Württemberg

Aktuelle Urteile aus dem Naturschutzrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 7659 Dokument-Nr. 7659

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil7659

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?