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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hundeschlittenfahrten“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 05.03.2009
- 5 S 2398/07 -

Hundeschlittenfahrten im Wald nur mit Erlaubnis

Wald darf grundsätzlich nur "betreten" werden - Fahren im Wald ist nicht erlaubt

Ein gewerblicher Veranstalter braucht für Fahrten mit Schlittenhundegespannen im Wald sowohl die Erlaubnis des Waldeigentümers als auch eine Genehmigung der Forstbehörde. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in entschieden und damit die Berufung eines auf der Schwäbischen Alb ansässigen Unternehmers (Kläger) gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen zurückgewiesen.

Der Kläger bietet u.a. mehrstündige Passagierfahrten in Schlitten bzw. Wagen an, die von bis zu sieben Hunden gezogen werden. Er ist der Auffassung, dass diese Nutzung der Waldwege vom freien Betretungsrecht des Waldes umfasst sei und es sich dabei nicht um eine genehmigungspflichtige „organisierte Veranstaltung" im Sinne des Gesetzes handele. Dieser Rechtsansicht ist der VGH wie schon das Verwaltungsgericht nicht gefolgt.Der VGH hat ausgeführt, dass das jedem zustehende Recht, den Wald zum Zwecke der Erholung zu betreten, vom Gesetz um bestimmte Nutzungsarten wie das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Radfahren erweitert... Lesen Sie mehr