alle Urteile, veröffentlicht am 28.10.2011
Amtsgericht Bremen, Urteil vom 04.12.1986
- 10 C 300/86 -
Mietminderung bei Aufzugausfall für Mieter im 5. Stock
Mieter aus dem 5. Stock kann Miete bei Ausfall der Fahrstuhlanlage um 7,5 % mindern
Ein Mieter, der im 5. Stock wohnt, kann die Miete mindern, wenn der Personenaufzug längere Zeit ausfällt. Dies hat das Amtsgericht Bremen entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Student ein Studentenzimmer in einem Studentenwohnheim gemietet. Sein Zimmer lag im 5. Stock des Wohnheims. Es gab einen kleineren und einen größeren Aufzug. Bei beiden Aufzügen traten wiederholt Störungen auf. Im Juni und Juli 1985 waren die beiden Aufzüge fast durchweg nicht in Betrieb. Der Student kürzte daher die Miete um 10 %.Das Amtsgericht Bremen entschied, dass der Mieter die Miete habe mindern dürfen (§ 537 Abs.1 BGB). In den Streitmonaten seien die beiden Fahrstühle nahezu gänzlich wegen Reparaturarbeiten außer Betrieb gewesen, so dass der vertragsgemäße Gebrauch des Zimmers eingeschränkt war.... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27.10.2011
- 2 BvE 8/11 -
„Euro-Rettungsschirm“: Vorläufig keine Übertragung der Beteiligungsrechte des Bundestages auf 9-er Sondergremium
Bundesverfassungsgericht stoppt vorerst EFSF-Sondergremium zur Euro-Rettung
Das neue so genannte 9-er Sondergremium des Bundestages darf vorerst nicht in Fällen besonderer Eilbedürftigkeit im Hinblick auf Notmaßnahmen zur Euro-Rettung entscheiden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht und gab mit seiner einstweiligen Anordnung dem Antrag von Abgeordneten des Deutschen Bundestages statt, die sich durch die Delegation der parlamentarischen Haushaltsverantwortung auf das 9-er Sondergremium in ihrem Abgeordnetenstatus verletzt sahen.
Als Reaktion auf die Staatsschuldenkrise im Gebiet der Europäischen Währungsunion schufen deren Mitgliedstaaten den „Euro-Rettungsschirm“, in dessen Rahmen eine privatrechtlich organisierte Zweckgesellschaft, die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) gegründet worden ist. Diese Zweckgesellschaft erhält Garantien von den Euro-Mitgliedstaaten, um die Mittel an den Kapitalmärkten aufzunehmen, ... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 18.10.2011
Betreiber von elektronischen Programmführern trifft Vergütungspflicht für die Nutzung von Programmbegleitmaterial der Sendeunternehmen
Bundesgerichtshof nimmt Revision gegen das Urteil des OLG Düsseldorf nicht an
Mit Beschluss vom 18.10.2011 hat der Bundesgerichtshof die Beschwerde des VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 03.11.2010 zurückgewiesen. Das Urteil des OLG Düsseldorf ist somit rechtskräftig.
Der VDZ hatte gegen die VG Media als Verwertungsgesellschaft der Sendeunternehmen geklagt, um für seine Mitglieder einen unentgeltlichen Anspruch auf Nutzung des Programmbegleitmaterials der Sendeunternehmen in elektronischen Programmführern und elektronischen Programmzeitschriften feststellen zu lassen.Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte Ende 2010 die Klage des VDZ... Lesen Sie mehr
Werbung
Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.10.2011
- I ZR 131/10 -
DENIC muss Domainnamen in Fällen eindeutigen Missbrauchs löschen
Unternehmen mit Sitz in Panama hat kein Anspruch auf Registrierung der Domain "regierung-oberfranken.de"
Die Registrierung von Domainnamen bei der DENIC erfolgt über ein automatisiertes Verfahren, und unterliegt seitens der DENIC keinerlei Prüfung. Wird die DENIC auf eine mögliche Rechtsverletzung bei der Registrierung hingewiesen, ist sie nur dann gehalten, die Registrierung des beanstandeten Domainnamens zu löschen, wenn die Rechtsverletzung offenkundig und für sie ohne weiteres feststellbar ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist der Freistaat Bayern, dessen Staatsgebiet in sieben Regierungsbezirke unterteilt ist. Die Beklagte ist die DENIC, eine Genossenschaft, die die Domainnamen mit dem Top-Level-Domain ".de" vergibt. Der Kläger hat festgestellt, dass unter dieser Top-Level-Domain zugunsten mehrerer Unternehmen mit Sitz in Panama sechs Domainnamen registriert... Lesen Sie mehr
Landgericht Hannover, Urteil vom 23.03.2000
- 19 S 1968/99 -
Keine Haftung: Eingesperrter Hund zerfetzt Toilettenpapier-Rolle und verursacht Wasserschaden
Unglückliche Verkettung von Umständen
Der Halter eines Hundes muss nicht damit rechnen, dass sein in der Gäste-Toilette eingesperrter Hund die Klopapierrolle zerfetzt und damit den Abfluss des Waschbeckens verstopft, um danach den Wasserhahn aufzudrehen und für eine Überschwemmung zu sorgen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Hannover hervor.
Im zugrunde liegenden Fall sorgte ein Hund für eine Überschwemmung und einen Wasserschaden in einem Mietshaus. Der Halter ließ den Hund nur kurze Zeit allein. Er sperrte ihn dazu in der Gäste-Toilette ein, damit der Hund keinen Schaden anrichten könne. Doch falsch gedacht: Der Hund zerfetzte während der Abwesenheit des Halters die Toilettenpapierrolle. Mit dem Toilettenpapier verstopfte... Lesen Sie mehr
Werbung
Landgericht Bonn, Urteil vom 19.09.2011
- 1 O 448/10 -
Irreführende Werbung für Internet-Flatrate unzulässig
Auf Drosselung der Geschwindigkeit bei hohem Datentransfer muss deutlich hingewiesen werden
Die Deutsche Telekom darf im Internet nicht mehr mit Aussagen über hohe Übertragungsraten werben, ohne deutlich auf die Drosselung der Geschwindigkeit bei hohem Datentransfer hinzuweisen. Dies entschied das Landgericht Bonn.
Im zugrunde liegenden Fall versprach die Deutsche Telekom in ihrer Werbung für das Paket "Call & Surf Comfort VDSL": "Unsere schnellste DSL-Verbindung", "Luxus-Highspeed-Surfen mit bis zu 25 Mbit/s", "ohne Zeit- oder Volumenbeschränkung". Erst im Kleingedruckten stand der Hinweis auf die mögliche Drosselung der Geschwindigkeit. Dort war zu lesen, dass sich der Internetzugang... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.08.2011
- 3 Sa 150/11 -
Abmahnung für "beschissenes Wochenende" oder "Scheisswochenende" rechtmäßig
Arbeitnehmer muss ein Mindestmaß an Respekt wahren
Ein Arbeitnehmer, der einem Vorgesetzten ein "beschissenes Wochenende" oder "Scheisswochenende" wünscht, kann vom Arbeitgeber hierfür zurecht abgemahnt werden. Ob die Äußerungen strafrechtlich als Beleidigung zu werten sind, ist für die Rechtmäßigkeit der Abmahnung unerheblich. Das stellte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz fest.
Im zugrunde liegenden Fall erhielt ein Arbeitnehmer zwei Abmahnungen, weil er einem Meister ein "Scheisswochenende" und einem anderen Meister ein "beschissenes Wochenende" wünschte. Die Abmahnungen hatten folgenden Inhalt:Sehr geehrter Herr C.,in vorbezeichneter Angelegenheit vertreten wir die rechtlichen Interessen Ihrer Arbeitgeberin, der A., A-Straße, A-Stadt.... Lesen Sie mehr