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alle Urteile, veröffentlicht am 04.10.2011

Landgericht Darmstadt, Urteil vom 18.03.1983
- 17 S 284/82 -

25 % Mietminderung bei erheblichem Baulärm in der Nachbarschaft ist angemessen

Landgericht Darmstadt bestätigt Entscheidung des Amtsgerichts Darmstadt

Wenn auf dem Nachbargrundstück gebaut wird und hierdurch derartiger Lärm entsteht, dass die Nutzung der Wohnung erheblich eingeschränkt ist, kann die Miete um 25 % gemindert werden. Dies entschied das Landgericht Darmstadt.

Das Landgericht Darmstadt folgte in seiner Entscheidung der Vorinstanz und wies die Berufung der Vermieterin gegen das Urteil des Amtsgerichts Darmstadt zurück. In der Urteilesbegründung hieß es lediglich: "Von der Darstellung der Entscheidungsgründe wird abgesehen, da die Kammer den Gründen der angefochteten Entscheidung folgt (§ 543 Abs. 1 ZPO)."Wenn auf dem Nachbargrundstück gebaut wird und hierdurch derartiger Lärm entsteht, dass die Nutzung der Wohnung erheblich eingeschränkt ist, kann die Miete um 25 % gemindert werden. Dies entschied das Landgericht Darmstadt. Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 07.01.2000
- 19 U 62/99 -

3000,- DM Schmerzensgeld für Haarschädigung durch eine Dauerwellen­behandlung

Verlust des Haupthaars

Wird nach einer Dauerwellen­behandlung bei gleichzeitigem Färben der Haare durch das anschließende Anbringen einer Extensionsfrisur das Haar so nachhaltig geschädigt, dass es an der Wurzel abbricht, die Klägerin über einen längeren Zeitraum eine Perücke tragen muss und unter dem Verlust ihres Haupthaares seelisch leidet, ist ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.000,00 DM angemessen. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Frau bei einem Friseur verschiedene Haarbehandlungen in einem kurzen Zeitraum durchführen lassen. Zunächst ließ sie sich die Haare am 31.07.1993 färben und danach eine Dauerwelle machen. Am 3. und 4.08.1993 wurde dann eine Extensionsfrisur angebracht. Eine weitere Haarbehandlung erfolgte am 2.9.1993.Das Gericht kam zu der Auffassung,... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hannover, Urteil vom 24.02.1986
- 548 C 10867/85 -

5 % Mietminderung bei eingeschränkter Nutzungsmöglichkeit des Kellers

Zwei Schränke des Vermieters stehen im Mieterkeller und schränken die Nutzung ein

Wenn der Kellerraum nicht voll nutzbar ist, kann die Miete um 5 % gemindert werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hannover hervor.

Im zugrunde liegenden Fall fand ein Mieter bei der Anmietung einer Wohnung verschiedene Gegenstände vor: zwei Schränke, einen elektrischen Grill, eine Spüle. Trotz Aufforderung durch den Mieter entfernte der Vermieter die Gegenstände nicht. Daher ließ der Mieter die Möbel auf eigene Kosten in seinen Keller stellen. In der Folgezeit holte der Vermieter lediglich die Spüle und den Grill... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 28.09.2011
- 11 A 2352/10, 11 A 2415/10, 11 A 2422/10, 11 A 2452/10, 11 A 5476/10, A 441/11, 11 A 2087/11 -

VG Hannover: Hundehalteverbot auf den "Gnadenhof Momo" wegen tierschutzwidriger Verhältnisse rechtmäßig

Wegnahme von Tieren wegen nicht artgerechter Haltung nicht zu beanstanden

Die gegen die Betreiberin des "Gnadenhofs Momo" erlassenen tierschutzrechtlichen Anordnungen, u.a. ein Hundehaltungsverbot und Wegnahme von Tieren wegen nicht artgemäßer Haltung sind rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Hannover.

In den hier zugrunde liegenden Verfahren hat sich die Klägerin mit den sieben verhandelten Verfahren gegen die zunächst erlassenen tierschutzrechtlichen Anordnungen zur Gestaltung der Tierhaltung, gegen die nachfolgenden Entscheidungen über die Wegnahme aller Hunden und Frettchen sowie einiger Katzen, gegen ein ausgesprochenes Hundehaltungsverbot und detaillierte Anordnungen zur Haltung... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29.09.2011
- BVerwG 2 C 32 - 37.10 -

BVerwG: Voller Freizeitausgleich für Überschreitungen der Höchstarbeitszeit bei der Feuerwehr

Wöchentliche Arbeitszeit darf – einschließlich Mehrarbeitsstunden – 48 Stunden nicht überschreiten

Feuerwehrbeamte, die in den Jahren bis 2006 wöchentlich im Durchschnitt 54 Stunden gearbeitet haben, können für die über 48 Wochenstunden hinausgehende Dienstzeit in Anspruch auf Freizeitausgleich im vollen Umfang der zuviel geleisteten Stunden geltend machen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Die Kläger sind als Beamte bei der Berufsfeuerwehr tätig. Sie haben über mehrere Jahre hinweg bis einschließlich 2006 wöchentlich regelmäßig 23 Stunden Volldienst und 31 Stunden Bereitschaftsdienst geleistet. Ihr Begehren, vollen Freizeitausgleich für die über 48 Wochenstunden hinausreichende Arbeitszeit zu erhalten, hatte in den Vorinstanzen nur teilweise Erfolg. Verwaltungsgericht... Lesen Sie mehr

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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 04.10.2011
- C-403/08 und C-429/08 -

EuGH kippt exklusive TV-Rechte für Fußball: Lizenzsystem für die Weiterverbreitung von Fußballspielen darf Mitgliedsstaaten nicht die Verwendung ausländischer Dekoderkarten untersagen

Fußballspiele an sich genießen keinen urheberrechtlichen Schutz

Ein Lizenzsystem für die Weiterverbreitung von Fußballspielen, das Rundfunkanstalten eine gebietsabhängige Exklusivität für einzelne Mitgliedstaaten einräumt und den Fernsehzuschauern untersagt, diese Sendungen in den anderen Mitgliedstaaten mittels einer Decoderkarte anzusehen, verstößt gegen das Unionsrecht. Das Zeigen von Fußballübertragungen, die geschützte Werke enthalten, in einer Gastwirtschaft erfordert jedoch die Zustimmung des Urhebers dieser Werke. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.

Die Football Association Premier League (FAPL) betreibt die Premier League, die führende Profifußball-Liga in England, und vermarktet die Rechte zur Fernsehausstrahlung der Spiele dieser Liga. Sie räumt den Rundfunkanstalten mittels eines offenen Ausschreibungsverfahrens ein ausschließliches Recht für die Live-Ausstrahlung der Spiele der Premier League nach Gebieten ein. Da ein Gebiet... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 07.04.2011
- 213 C 4124/11 -

AG München: Formular eines Adressbuchverlags darf Kosten für Eintragung nicht verschleiern

Begründung von Entgeltpflicht und Laufzeit des Vertrags müssen deutlich erkennbar sein

Das Formular eines Adressbuchverlags ist dann täuschend, wenn es die Begründung einer Entgeltpflicht und die Laufzeit des Vertrages nicht mit der erforderlichen Deutlichkeit erkennen lässt. Ein darauf hin geschlossener Vertrag kann daher wirksam angefochten werden. Dies entschied das Amtsgericht München.

Im zugrunde liegenden Fall unterhält eine Firma auf einer Webseite www.Gewerbedatenbank.org ein Internetverzeichnis, in das sich Selbständige und Gewerbetreibende mit ihren Kontaktdaten eintragen lassen können.Im September 2010 wurde einem Handelsunternehmen ein Antragsformular übermittelt, mit dem das Angebot unterbreitet wurde, die Daten des Unternehmens in das Verzeichnis... Lesen Sie mehr