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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27.03.2019
- 2 BvR 2268/18 -
BVerfG: Strafgefangenen darf aufgrund von Sicherheitsbedenken Zugang zu Computern untersagt werden
Entkräftung der Sicherheitsbedenken durch Kontrollen unzumutbar
Strafgefangenen darf aufgrund von Sicherheitsbedenken der Zugang zu Computern untersagt werden. Die Entkräftung der Sicherheitsbedenken durch Kontrollen ist nicht zumutbar. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wollte ein Strafgefangener in einer bayerischen Justizvollzugsanstalt
Kein Anspruch auf Zugang zu Computer
Das Bundesverfassungsgericht entschied gegen den Strafgefangenen. Das Recht eines Gefangenen im bayerischen Strafvollzug einen
Sicherheitsbedenken stehen Recht auf Zugang zu Computer entgegen
Der Strafgefangene könne den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.06.2020
Quelle: Bundesverfassungsgericht, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2019, Seite: 1738 NJW 2019, 1738 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2019, Seite: 344 NJW-Spezial 2019, 344 | Zeitschrift: NStZ-Rechtsprechungsreport (NStZ-RR)
Jahrgang: 2019, Seite: 191 NStZ-RR 2019, 191
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Dokument-Nr. 28791
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