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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 24.01.2023
- 36 L 388/22 -
"Officer (…)" vorerst nicht mehr auf TikTok und YouTube
Besondere Treuepflichten gegenüber Dienstherrn widerspricht private Kontakte zum Clan-Milieu
Ein Polizist darf nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vorerst nicht mehr unter dem Namen "Officer (…)" auf verschiedenen sozialen Plattformen auftreten.
Der Antragsteller, der als Polizeihauptkommissar im Dienst des Antragsgegners steht, betrieb auf der Social Media Plattform
Näheverhältnis zum Clan-Milieu nicht akzeptierbar
Das VG hat den hiergegen gerichteten Eilantrag des Antragstellers zurückgewiesen. Der Antragsteller habe bei der Ausübung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.02.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32639
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