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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 27.09.2012
- VG 19 K 148.12 -
Anwohner müssen Bau eines Einkaufszentrums in Wohnbebauungslage an der Grenze zum Kerngebiet dulden
Verkehrs- und Lärmgutachten zeigt keine Rücksichtlosigkeit des Bauvorhabens gegenüber den Nachbarn
Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Eilantrag eines Nachbarn auf Erlass eines Baustopps für ein Einkaufszentrum am Berliner Leipziger Platz zurückgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts müssen die Nachbargrundstücke höhere Lärmwerte hinnehmen, da auch die vorlegten Verkehrs- und Lärmgutachten eine Rücksichtlosigkeit des Bauvorhabens gegenüber den Nachbarn nicht belegen konnten und maßgebliche Grenz- und Richtwerte für den Lärmschutz eingehalten werden.
Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Streitfalls war der Meinung, dass der von dem
Maßgebliche Grenz- und Richtwerte für Lärmschutz eingehalten
Dem ist das Verwaltungsgericht Berlin nicht gefolgt. Die von der Antragstellerin vorlegten Verkehrs- und Lärmgutachten könnten eine Rücksichtlosigkeit des Bauvorhabens gegenüber den Nachbarn nicht belegen. Die maßgeblichen Grenz- und Richtwerte für den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.10.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
- Anwohner müssen Bau eines Winzerbetriebes in unmittelbarer Nachbarschaft dulden
(Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 12.07.2012
[Aktenzeichen: 4 K 224/12.NW]) - Lärm durch Kinderspielplatz für Nachbarn nicht unzumutbar
(Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 28.06.2012
[Aktenzeichen: 4 K 194/12.NW]) - Licht-Immissionen durch Videowallanlage im Fußballstadion für Nachbarn zumutbar
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Dokument-Nr. 14265
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