wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 09.05.2012
5 K 1226/11.TR -

Licht-Immissionen durch Videowallanlage im Fußballstadion für Nachbarn zumutbar

Baugenehmigung für Videowallanlage am Stadion ist rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Trier hat eine Baugenehmigung zur Errichtung einer so genannten Videowall in einem Fußballstadion für rechtmäßig erklärt. Die damit einhergehenden Licht-Immissionen sind für Nachbarn zumutbar und können leicht beispielsweise durch den Einsatz von Vorhängen oder Jalousien gemindert werden.

Im zugrunde liegenden Streitfall wandte sich eine Anwohnerin gegen die Baugenehmigung einer Videowall im nahegelegenen Stadion wegen der hieraus resultierenden Licht-Immissionen.

In Licht-Richtlinien vorgegebenen Anforderungen im Bereich der Wohnung der Klägerin nicht überschritten

Nachdem in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Trier ein unterbreiteter Vergleich nicht zustande gekommen war, erklärte das Gericht die Baugenehmigung zur Errichtung der Videowall für rechtmäßig. Zur Begründung führten die Richter aus, dass unter Berücksichtigung der Ausführungen des in der mündlichen Verhandlung angehörten Sachverständigen davon auszugehen sei, dass die von der Licht-Richtlinie vorgegebenen Anforderungen im Bereich der Wohnung der Klägerin eingehalten würden, sodass dieser die Licht-Immissionen der Videowallanlage zumutbar seien.

Belästigungen durch Licht-Immissionen kann durch Einsatz von Vorhängen oder Jalousien leicht Abhilfe geschaffen werden

Zu berücksichtigen sei in diesem Zusammenhang auch, dass die Umgebung der von der Klägerin genutzten Wohnung durch Licht-Immissionen vorbelastet sei, sodass ein vermindertes Schutzniveau in Ansatz zu bringen sei. Im Übrigen treffe die Klägerin die Pflicht, durch ihr mögliche und zumutbare Maßnahmen der "architektonischen Selbsthilfe" ihrerseits auf die von der benachbarten Anlage ausgehenden Immissionen Rücksicht zu nehmen. Gegenmaßnahmen bei Belästigungen durch Licht-Immissionen seien im Gegensatz zu Belästigungen durch Lärm-Immissionen in der Regel mit einfachen und günstigen Mitteln effektiv zu erreichen, beispielsweise durch den Einsatz von Vorhängen und Jalousien.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.06.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Immissionsschutzrecht | Nachbarrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Baugenehmigung | Fußballstadion | Immissionsbelastung | Nachbar | Zumutbarkeit

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 13613 Dokument-Nr. 13613

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13613

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?