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Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.03.2018
- 9 K 40/17.F und 9 K 324/17.F -
Hessische Beamtenbesoldung nicht verfassungswidrig
Gericht weist Klagen zweier hessischer Landesbeamter wegen angeblicher verfassungswidriger Unteralimentation zurück
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Hessische Beamtenbesoldung nicht verfassungswidrig ist. Das Gericht wies damit die Klagen zweier hessischer Landesbeamter gegen das Land Hessen zurück.
Geklagt hatten jeweils ein
Verfassungswidrigkeit in hessischer Beamtenbesoldung nicht feststellbar
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main beschäftigte sich als erstes hessisches Verwaltungsgericht mit diesen Klagen und konnte im Ergebnis keine
Verfassungswidrige Unteralimentation nicht erkennbar
Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass unter Zugrundelegung der grundlegenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2015 (Az.: 2 BvL 17/09; 18/09; 3/12; 4/12; 5/12; 6/12; 1/14 betr. die Richterbesoldung) und vom 17. September 2015 (Az.: 2 BvL 19/09; 20/09; 5/13; 20/14 betr. verschiedene Besoldungsgruppen der A Besoldung) keine verfassungswidrige Unteralimentation bei den Klägern festzustellen sei. Bei Anlegung der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Maßstäbe stelle sich die hessische
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.03.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main/ra-online
- Berliner Beamten- und Richterbesoldung zwischen 2008 und 2015 in einigen Besoldungsgruppen verfassungswidrig zu niedrig bemessen
(Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22.09.2017
[Aktenzeichen: BVerwG 2 C 56.16 bis BVerwG 2 C 58.16, BVerwG 2 C 4.17-BVerwG 2 C 56.17]) - Berliner Besoldung für Beamte der Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 verfassungsgemäß
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.12.2016
[Aktenzeichen: OVG 4 B 29.12, OVG 35.12, OVG 4.13, OVG 5.13 und OVG 6.13])
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Dokument-Nr. 25649
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