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Verwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 29.03.2023
- 21 K 4032/22 -
Leichtfertiges Liken von Facebook-Beiträgen mit rechtsextremen Bezügen im Jugendalter rechtfertigt keine Entlassung eines Soldaten
Glaubwürdige Distanzierung von Verhalten begründet keinen Mangel an charakterlicher Eignung
Hat ein Soldat im Jugendalter leichtfertig Facebook-Beiträge mit rechtsextremen Bezügen gelikt und distanziert er sich davon, so begründet dies keinen Mangel an charakterlicher Eignung. Eine Entlassung aus dem Dienstverhältnis ist dann rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2022 wurde ein
Rechtswidrigkeit der Entlassung
Das Verwaltungsgericht Hamburg entschied zu Gunsten des Soldaten. Der Entlassungsbescheid sei
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.05.2023
Quelle: Verwaltungsrecht Hamburg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 32914
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