Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 22.01.2020
- 18 A 2325/17 -
Sexuelle Übergriffe auf Schüler: Ehemaligem Lehrer wird Ruhegehalt aberkannt
Taten erfordern schärfste Disziplinarmaßnahmen
Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass sexuelle Übergriffe eines Berufsschullehrers auf Schüler die Aberkennung des Ruhegehalts des inzwischen im Ruhestand befindlichen Lehrers rechtfertigen.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der inzwischen 67 Jahre alte
Beamte räumt sexuellen Handlungen ein, wehrt sich aber gegen Disziplinarmaßnahmen
Diesem Antrag hat das Verwaltungsgericht Hannover entsprochen. Mit der Disziplinarklage wurde dem Beamten vorgeworfen, neben den bereits strafrechtlich sanktionierten 14 Fällen sexuellen Missbrauchs von drei Schülern sexuell motivierte Übergriffe auf acht weitere Schüler begangen zu haben. Danach lud der
Aberkennung des Ruhegehalts gerechtfertigt
Das Verwaltungsgericht kam im Ergebnis der Verhandlung zu der Einschätzung, dass dem Beamten das
Milderungsgründe nicht erkennbar
In der Gesamtwürdigung des festgestellten Geschehens und der Persönlichkeit des Beamten seien keine Milderungsgründe vorhanden, die ein Absehen von der schärfsten Maßnahme rechtfertigten. Dabei sei insbesondere auch zu berücksichtigen, welche psychischen Folgen die Taten des Beamten für seine Opfer gehabt hätten. Diese hätten in ihren Vernehmungen glaubhaft u.a. von Scham, Schuldgefühlen und Schlafstörungen berichtet.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.01.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover/ra-online (pm/kg)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 28334
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil28334
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.