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Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 04.10.2023
- 4 L 532/23.MZ -
ZDF muss in seinen Wahlsendungen zur Landtagswahl nicht über Wahlergebnisse kleiner Parteien berichten
Eilantrag der Tierschutzpartei erfolglos
Das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) ist (vorläufig) nicht verpflichtet, bei seiner Landtagswahlberichterstattung in dem linearen Fernsehprogramm am 8. und 9. Oktober 2023 die Wahlergebnisse auch der Parteien darzustellen, deren (voraussichtliches) Wahlergebnis unter drei Prozent liegt. Einen entsprechenden Eilantrag der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) lehnte das Verwaltungsgericht Mainz ab.
Wie viele andere Medien auch, weist das
"Plausibles redaktionelles Gesamtkonzept" rechtfertigt Ausschluss kleiner Parteien
Das Gericht hat offengelassen, ob und in welchem Umfang die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei der Nachwahl-Berichterstattung im Widerstreit mit der verfassungsrechtlich geschützten Chancengleichheit der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.10.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33330
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