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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wahlsendung“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.09.2024
- OVG 3 S 109/24 -
Landtagswahl Brandenburg: RBB muss Wahlergebnis der Tierschutzpartei ab zwei Prozent benennen
Tierschutzpartei steht Anspruch auf eine abgestufte Chancengleichheit entsprechend ihrer Bedeutung zu
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat einer Beschwerde der Partei Mensch, Umwelt, Tierschutz (Tierschutzpartei) stattgegeben und die Landesrundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg (rbb) verpflichtet, die Tierschutzpartei in allen Ergebnispräsentationen zur brandenburgischen Landtagswahl im Landesfernsehprogramm nicht unter der Rubrik "Andere" zusammenzufassen, sondern das Ergebnis gesondert auszuweisen, wenn die Partei mindestens zwei Prozent erreicht.
Der rbb hatte die zusammenfassende Darstellung der Wahlergebnisse mit der verfassungsrechtlich geschützten Rundfunkfreiheit und der ihm deshalb zustehenden redaktionellen Gestaltungsfreiheit begründet.Dies hat das OVG im vorläufigen Rechtsschutzverfahren der Tierschutzpartei erneut anders beurteilt. Zwar hat die Tierschutzpartei nur einen Anspruch auf so genannte abgestufte Chancengleichheit entsprechend ihrer Bedeutung. Die Publizität, die mit einer Ausweisung des individuellen Wahlergebnisses in der Fernsehberichterstattung am Wahlabend verbunden ist, kann jedoch erhebliche Auswirkungen auf die öffentliche Wahrnehmung kleinerer... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.09.2024
- OVG 3 S 103/24 -
Landtagswahl Brandenburg: Kein Anspruch des FDP-Spitzenkandidaten auf Teilnahme an der Sendung "rbb24 - Ihre Wahl: Der Kandidatencheck"
FDP ist nicht in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Beschwerdeverfahren des FDP-Landesverbandes Brandenburg einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam bestätigt, wonach der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) nicht verpflichtet ist, den FDP-Spitzenkandidaten zu der Sendung "rbb 24 - Ihre Wahl: Der Kandidatencheck" am 17. September 2024 einzuladen.
Nach dem der Sendung zugrunde liegenden redaktionellen Konzept dürfen nur Spitzenkandidatinnen und -kandidaten von Parteien an der Sendung teilnehmen, die entweder bereits im Landtag vertreten sind oder Umfragen zufolge bei der Landtagswahl mehr als 5 % der Stimmen erhalten. Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.Die redaktionelle Gestaltung der Sendung... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 04.09.2024
- VG 11 L 733/24 -
RBB muss den FDP-Spitzenkandidaten für die Landtagswahl nicht in die Sendung "rbb24 - Ihre Wahl: Der Kandidatencheck" einladen
VG Potsdam lehnt Eilantrag ab
Die für das Rundfunkrecht zuständige 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam hat einen Eilantrag des FDP-Landesverbandes Brandenburg abgelehnt. Durch den Antrag sollte der Rundfunk Berlin-Brandenburg dazu verpflichtet werden, den Spitzenkandidaten der FDP in die für den 17. September 2024 geplante Sendung "rbb24 - Ihre Wahl: Der Kandidatencheck" einzuladen.
Maßgeblich für die Entscheidung des Gerichts war das redaktionelle Gesamtkonzept des RBB für die Berichterstattung über den Wahlkampf zur Landtagswahl in Brandenburg am 22. September 2024: Danach sind in die streitbefangene Sendung „Der Kandidatencheck“ die Spitzenkandidaten derjenigen Parteien eingeladen worden, die derzeit im Landtag Brandenburg vertreten sind, sowie die Spitzenkandidaten... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.06.2024
- 13 B 494/24 -
WDR muss „Bündnis Sahra Wagenknecht“ zur „Wahlarena 2024 Europa“ einladen
BSW kann wegen des verfassungsrechtlichen Gebots der Chancengleichheit für die politischen Parteien Teilnahme an Sendung beanspruchen
Der WDR muss den Spitzenkandidaten für die Europawahl der Partei „Bündnis Sahra Wagenknecht“ (BSW), Fabio De Masi, zur ARD-Sendung „Wahlarena 2024 Europa“ einladen und an der Diskussion mit dem Studiopublikum teilnehmen lassen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden und damit einen anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln geändert.
Am 06.06.2024 findet im unmittelbaren Vorfeld der Europawahl in der ARD die Wahlsendung „Wahlarena 2024 Europa“ statt. Eingeladen hat der federführende WDR Vertreter der Parteien SPD, CDU, CSU, B90/Grüne, FDP, AfD und Die Linke. Nach der eidesstattlichen Versicherung des für die Sendung verantwortlichen Redakteurs soll diese in Form eines sogenannten Townhall Meetings durchgeführt werden,... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 29.05.2024
- 6 L 928/24 -
Wagenknecht-Partei muss nicht zur ARD-"Wahlarena" eingeladen werden
Eilantrag erfolglos
Der Spitzenkandidat für die Europawahl der Partei "Bündnis Sahra Wagenknecht" (BSW) muss nicht zur ARD-Sendung "Wahlarena 2024 Europa" eingeladen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit den Eilantrag der Partei BSW abgelehnt.
Am 6. Juni 2024 und damit wenige Tage vor der Europawahl am 9. Juni 2024 findet in der ARD die Wahlsendung "Wahlarena 2024 Europa" statt, zu der Vertreter der Parteien SPD, CDU, CSU, B90/Grüne, FDP, AfD und Die Linke eingeladen sind. Antragsgegner ist der WDR, der als federführende Landesrundfunkanstalt für die in der ARD ausgestrahlte Sendung verantwortlich ist. Die Sendung soll im... Lesen Sie mehr
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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14.05.2024
- 2 BvQ 33/24 -
Eilantrag der MLPD gegen die Nichtzulassung eines Wahlwerbespots erfolglos
RBB muss Wahlwerbespot in der eingereichten Form nicht ausstrahlen
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) abgelehnt. Dieser war darauf gerichtet, den Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, einen Wahlwerbespot der Antragstellerin zur Europawahl 2024 im Rahmen der Wahlsendezeiten der ARD-Rundfunkanstalten in der von ihr eingereichten Form – einschließlich der Einblendung eines Buches – auszustrahlen.
Der rbb verweigerte die Ausstrahlung des eingereichten Wahlwerbespots mit der Begründung, dass eine Sequenz, in der ein Buch mit gut erkennbarem Cover eingeblendet werde, erhebliche werbliche Wirkung aufweise. Es handele sich deshalb nicht „ausschließlich“ um Wahlwerbung im Sinne der Grundsätze der ARD-Rundfunkanstalten und des Deutschlandradios für die Zuteilung von Sendezeiten anlässlich... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 04.10.2023
- 4 L 532/23.MZ -
ZDF muss in seinen Wahlsendungen zur Landtagswahl nicht über Wahlergebnisse kleiner Parteien berichten
Eilantrag der Tierschutzpartei erfolglos
Das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) ist (vorläufig) nicht verpflichtet, bei seiner Landtagswahlberichterstattung in dem linearen Fernsehprogramm am 8. und 9. Oktober 2023 die Wahlergebnisse auch der Parteien darzustellen, deren (voraussichtliches) Wahlergebnis unter drei Prozent liegt. Einen entsprechenden Eilantrag der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) lehnte das Verwaltungsgericht Mainz ab.
Wie viele andere Medien auch, weist das ZDF in seiner linearen Nachwahl-Berichterstattung nur die Parteien individuell aus, die ein (voraussichtliches) Wahlergebnis von mindestens drei Prozent erzielen. Die antragstellende Partei beanspruchte im Eilverfahren ein Absenken dieser Schwelle auf ein Prozent und berief sich zur Begründung auf das Recht der Parteien auf Chancengleichheit im... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.05.2023
- 3 B 43/21 -
Rundfunk Berlin-Brandenburg musste Wahlergebnis der Tierschutzpartei nach der Landtagswahl in Brandenburg im rbb Fernsehen nennen
Anspruch der Tierschutzpartei auf Gleichbehandlung gemäß Grundgesetz
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Berufungsverfahren der Partei Mensch, Umwelt, Tierschutz (Tierschutzpartei) gegen die Landesrundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg (rbb) entschieden, dass der rbb das von der Tierschutzpartei bei der letzten Landtagswahl Brandenburg erzielte Ergebnis (2,6 % der Zweitstimmen) in den Fernsehsendungen "Brandenburg-Wahl: Die Entscheidung", "Brandenburg aktuell" und "rbb24" nicht mit dem Wahlergebnis von drei weiteren - deutlich unter einem Prozent liegenden - Parteien unter der Rubrik "Andere" zusammenfassen durfte.
Der rbb hatte die zusammenfassende Darstellung der Wahlergebnisse mit der verfassungsrechtlich geschützten Rundfunkfreiheit und der ihm deshalb zustehenden redaktionellen Gestaltungsfreiheit begründet. Dem ohnehin nur für die Vorwahlberichterstattung geltenden parteienrechtlichen Prinzip der so genannten abgestuften Chancengleichheit, wonach die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Mainz, Entscheidung vom 08.09.2005
- 4 L 534/05.MZ -
ZDF muss NPD nicht zu "Maybrit Illner" einladen
Das ZDF muss die NPD bzw. von ihr benannte führende Parteimitglieder nicht zu der von Maybrit Illner geleiteten Sendung „Berlin Mitte“ am 08.09.2005, 21.00 Uhr zulassen. Das hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz entschieden.
Das ZDF beabsichtigt, am 08.09.2005, 21.00 Uhr die Diskussionssendung „Berlin Mitte spezial: Der TV – Dreikampf“ unter der Leitung von Maybrit Illner auszustrahlen. An der Diskussion sollen nur die Politiker Joschka Fischer, Guido Westerwelle und Oskar Lafontaine als Vertreter von Bündnis 90 / Die Grünen, FDP und Linkspartei.PDS teilnehmen.Die NPD beantragte beim ZDF, dass... Lesen Sie mehr
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