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Donnerstag, 19. September 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wahlsendung“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.09.2024
- OVG 3 S 103/24 -

Landtagswahl Brandenburg: Kein Anspruch des FDP-Spitzenkandidaten auf Teilnahme an der Sendung "rbb24 - Ihre Wahl: Der Kandidatencheck"

FDP ist nicht in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Beschwerdeverfahren des FDP-Landesverbandes Brandenburg einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam bestätigt, wonach der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) nicht verpflichtet ist, den FDP-Spitzenkandidaten zu der Sendung "rbb 24 - Ihre Wahl: Der Kandidatencheck" am 17. September 2024 einzuladen.

Nach dem der Sendung zugrunde liegenden redaktionellen Konzept dürfen nur Spitzenkandidatinnen und -kandidaten von Parteien an der Sendung teilnehmen, die entweder bereits im Landtag vertreten sind oder Umfragen zufolge bei der Landtagswahl mehr als 5 % der Stimmen erhalten. Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.Die redaktionelle Gestaltung der Sendung ist von der Rundfunkfreiheit des RBB gedeckt und verletzt den FDP-Landesverband nicht in seinem Recht auf Chancengleichheit bei der Berichterstattung vor einer Wahl.Der Landesverband der FDP, die derzeit nicht im Landtag vertreten ist und Umfragen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 04.09.2024
- VG 11 L 733/24 -

RBB muss den FDP-Spitzenkandidaten für die Landtagswahl nicht in die Sendung "rbb24 - Ihre Wahl: Der Kandidatencheck" einladen

VG Potsdam lehnt Eilantrag ab

Die für das Rundfunkrecht zuständige 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam hat einen Eilantrag des FDP-Landesverbandes Brandenburg abgelehnt. Durch den Antrag sollte der Rundfunk Berlin-Brandenburg dazu verpflichtet werden, den Spitzenkandidaten der FDP in die für den 17. September 2024 geplante Sendung "rbb24 - Ihre Wahl: Der Kandidatencheck" einzuladen.

Maßgeblich für die Entscheidung des Gerichts war das redaktionelle Gesamtkonzept des RBB für die Berichterstattung über den Wahlkampf zur Landtagswahl in Brandenburg am 22. September 2024: Danach sind in die streitbefangene Sendung „Der Kandidatencheck“ die Spitzenkandidaten derjenigen Parteien eingeladen worden, die derzeit im Landtag Brandenburg vertreten sind, sowie die Spitzenkandidaten... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.06.2024
- 13 B 494/24 -

WDR muss „Bündnis Sahra Wagenknecht“ zur „Wahlarena 2024 Europa“ einladen

BSW kann wegen des verfassungs­rechtlichen Gebots der Chancengleichheit für die politischen Parteien Teilnahme an Sendung beanspruchen

Der WDR muss den Spitzenkandidaten für die Europawahl der Partei „Bündnis Sahra Wagenknecht“ (BSW), Fabio De Masi, zur ARD-Sendung „Wahlarena 2024 Europa“ einladen und an der Diskussion mit dem Studiopublikum teilnehmen lassen. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht in einem Eilverfahren entschieden und damit einen anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln geändert.

Am 06.06.2024 findet im unmittelbaren Vorfeld der Europawahl in der ARD die Wahlsendung „Wahlarena 2024 Europa“ statt. Eingeladen hat der federführende WDR Vertreter der Parteien SPD, CDU, CSU, B90/Grüne, FDP, AfD und Die Linke. Nach der eidesstattlichen Versicherung des für die Sendung verantwortlichen Redakteurs soll diese in Form eines sogenannten Townhall Meetings durchgeführt werden,... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 29.05.2024
- 6 L 928/24 -

Wagenknecht-Partei muss nicht zur ARD-"Wahlarena" eingeladen werden

Eilantrag erfolglos

Der Spitzenkandidat für die Europawahl der Partei "Bündnis Sahra Wagenknecht" (BSW) muss nicht zur ARD-Sendung "Wahlarena 2024 Europa" eingeladen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit den Eilantrag der Partei BSW abgelehnt.

Am 6. Juni 2024 und damit wenige Tage vor der Europawahl am 9. Juni 2024 findet in der ARD die Wahlsendung "Wahlarena 2024 Europa" statt, zu der Vertreter der Parteien SPD, CDU, CSU, B90/Grüne, FDP, AfD und Die Linke eingeladen sind. Antragsgegner ist der WDR, der als federführende Landesrundfunkanstalt für die in der ARD ausgestrahlte Sendung verantwortlich ist. Die Sendung soll im... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14.05.2024
- 2 BvQ 33/24 -

Eilantrag der MLPD gegen die Nichtzulassung eines Wahlwerbespots erfolglos

RBB muss Wahlwerbespot in der eingereichten Form nicht ausstrahlen

Das Bundes­verfassungs­gericht hat einen Eilantrag der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) abgelehnt. Dieser war darauf gerichtet, den Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, einen Wahlwerbespot der Antragstellerin zur Europawahl 2024 im Rahmen der Wahlsendezeiten der ARD-Rundfunkanstalten in der von ihr eingereichten Form – einschließlich der Einblendung eines Buches – auszustrahlen.

Der rbb verweigerte die Ausstrahlung des eingereichten Wahlwerbespots mit der Begründung, dass eine Sequenz, in der ein Buch mit gut erkennbarem Cover eingeblendet werde, erhebliche werbliche Wirkung aufweise. Es handele sich deshalb nicht „ausschließlich“ um Wahlwerbung im Sinne der Grundsätze der ARD-Rundfunkanstalten und des Deutschlandradios für die Zuteilung von Sendezeiten anlässlich... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 04.10.2023
- 4 L 532/23.MZ -

ZDF muss in seinen Wahlsendungen zur Landtagswahl nicht über Wahlergebnisse kleiner Parteien berichten

Eilantrag der Tierschutzpartei erfolglos

Das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) ist (vorläufig) nicht verpflichtet, bei seiner Landtags­wahl­berichterstattung in dem linearen Fernsehprogramm am 8. und 9. Oktober 2023 die Wahlergebnisse auch der Parteien darzustellen, deren (voraussichtliches) Wahlergebnis unter drei Prozent liegt. Einen entsprechenden Eilantrag der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) lehnte das Verwaltungsgericht Mainz ab.

Wie viele andere Medien auch, weist das ZDF in seiner linearen Nachwahl-Berichterstattung nur die Parteien individuell aus, die ein (voraussichtliches) Wahlergebnis von mindestens drei Prozent erzielen. Die antragstellende Partei beanspruchte im Eilverfahren ein Absenken dieser Schwelle auf ein Prozent und berief sich zur Begründung auf das Recht der Parteien auf Chancengleichheit im... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.05.2023
- 3 B 43/21 -

Rundfunk Berlin-Brandenburg musste Wahlergebnis der Tierschutzpartei nach der Landtagswahl in Brandenburg im rbb Fernsehen nennen

Anspruch der Tierschutzpartei auf Gleichbehandlung gemäß Grundgesetz

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat in einem Berufungsverfahren der Partei Mensch, Umwelt, Tierschutz (Tierschutzpartei) gegen die Landes­rundfunk­anstalt der Länder Berlin und Brandenburg (rbb) entschieden, dass der rbb das von der Tierschutzpartei bei der letzten Landtagswahl Brandenburg erzielte Ergebnis (2,6 % der Zweitstimmen) in den Fernsehsendungen "Brandenburg-Wahl: Die Entscheidung", "Brandenburg aktuell" und "rbb24" nicht mit dem Wahlergebnis von drei weiteren - deutlich unter einem Prozent liegenden - Parteien unter der Rubrik "Andere" zusammenfassen durfte.

Der rbb hatte die zusammenfassende Darstellung der Wahlergebnisse mit der verfassungsrechtlich geschützten Rundfunkfreiheit und der ihm deshalb zustehenden redaktionellen Gestaltungsfreiheit begründet. Dem ohnehin nur für die Vorwahlberichterstattung geltenden parteienrechtlichen Prinzip der so genannten abgestuften Chancengleichheit, wonach die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Mainz, Entscheidung vom 08.09.2005
- 4 L 534/05.MZ -

ZDF muss NPD nicht zu "Maybrit Illner" einladen

Das ZDF muss die NPD bzw. von ihr benannte führende Parteimitglieder nicht zu der von Maybrit Illner geleiteten Sendung „Berlin Mitte“ am 08.09.2005, 21.00 Uhr zulassen. Das hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz entschieden.

Das ZDF beabsichtigt, am 08.09.2005, 21.00 Uhr die Diskussionssendung „Berlin Mitte spezial: Der TV – Dreikampf“ unter der Leitung von Maybrit Illner auszustrahlen. An der Diskussion sollen nur die Politiker Joschka Fischer, Guido Westerwelle und Oskar Lafontaine als Vertreter von Bündnis 90 / Die Grünen, FDP und Linkspartei.PDS teilnehmen.Die NPD beantragte beim ZDF, dass... Lesen Sie mehr