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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fahrraddemo“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 24.09.2024
- 5 L 3219/24.F -
Fahrrad-Demo „Kein Ausbau der A5 auf 10 Spuren“ darf stattfinden
Untersagung der Nutzung rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat festgestellt, dass die von der Stadt Frankfurt verfügte Untersagung der Nutzung der BAB 5 durch die Fahrrad-Demo „Kein Ausbau der A5 auf 10 Spuren“ rechtswidrig ist.
Der Antragsteller hat für Sonntag, 29.09.2024, von 14 bis 17 Uhr einen Demonstrationszug mit Fahrrädern zu dem Thema „Kein Ausbau der A5 auf 10 Spuren“ angezeigt. Der Demonstrationszug soll durch die Frankfurter Innenstadt zur Autobahnanschlussstelle Niederrad auf die BAB 5 in Richtung Kassel führen und diese am Westkreuz über die BAB 648 wieder verlassen und mit einer Abschlusskundgebung enden. Anlass sind die Ausbaupläne der BAB 5 und die Veröffentlichung einer Machbarkeitsstudie der Autobahn GmbH. Da Polizei, Autobahn GmbH und Versammlungsbehörde Sicherheitsbedenken gegen die Route auf BAB 5 äußerten und bei einer zeitweisen Vollsperrung der BAB... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Schleswig, Beschluss vom 28.05.2024
- 3 B 64/24 -
Keine Fahrraddemonstration auf der Autobahn A 23
Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs geht vor dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit
Eine geplante Fahrraddemonstration darf nicht über die Autobahn A 23 führen. Das hat das Verwaltungsgericht Schleswig in einem Eilverfahren beschlossen
Der Antragsteller, eine Privatperson, hat für Sonntag, den 2. Juni 2024, eine Fahrraddemonstration unter dem Motto „A20-NIE - Marsch und Moor gehen vor - Klimaschutz JETZT!“ mit 500 Teilnehmern angemeldet. Die Route sollte auch über einen Abschnitt der Autobahn A 23 führen. Der Kreis Steinburg untersagte die Nutzung der Autobahn für die Demonstration. Hiergegen wandte sich der Antragsteller... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 06.07.2022
- 10 B 2725/22 -
Keine Versammlung zum Thema "Verkehrswende" auf der Autobahn - Ausgleich verschiedener verfassungsrechtlich geschützter Rechte
Fahrrad-Demonstration darf nicht auf der A 7 stattfinden - Alternativroute voraussichtlich rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass die für den 10. Juli 2022 unter dem Thema "Verkehrswende, autofreie Innenstadt, kein dritter Autobahnanschluss, Radverkehr stärken" geplante Fahrrad-Demonstration nicht auf der Bundesautobahn 7 (A 7) durchgeführt werden darf.
Die Antragsteller zeigten bei der Stadt Hildesheim eine Versammlung an, in deren Rahmen 400 - 600 erwartete Teilnehmer mit dem Fahrrad von Hildesheim nach Hannover fahren wollen. Die angezeigte Route soll hierbei streckenweise über die A 7 führen. Die Stadt Hildesheim untersagte dies und legte eine Ausweichroute fest, welche über die Berliner Straße in Hildesheim und die B6 bis nach Hannover führen soll. ... Lesen Sie mehr
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23.08.2021
- 10 CS 21.2196 -
Routenänderung für Fahrraddemonstration in Nürnberg bestätigt
Unverhältnismäßiger Eingriff in die Versammlungsfreiheit nicht ausreichend begründet
Der VGH München hat die Beschwerde der Veranstalter einer Fahrrad-Demonstration mit dem Thema „Raddemo Südtour Ohne Kerosin Nach Berlin“ am 24.08.2021 zurückgewiesen.
Die Veranstalter hatten geplant, von Nürnberg aus u.a. ein etwa 17 km langes Teilstück der A 73 Richtung Erlangen zu befahren. Die Versammlungsbehörde der Stadt Nürnberg hatte dies untersagt und die Route auf ein kürzeres Teilstück des Frankenschnellwegs in Nürnberg beschränkt, weil die geplante Route über die A 73 Rechte Dritter gefährde und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 04.06.2021
- 11 ME 126/21 und 11 ME 127/21 -
Beschwerden gegen Verbote zweier Fahrraddemos auf der A 2, der A 39 und der A 33 erfolglos
Vorgegebene Alternativroute nicht zu beanstandender Ausgleich
Das Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit zwei Eilbeschlüssen vom 4. Juni 2021 Beschwerden von zwei Antragstellern, die im Rahmen bundesweiter Aktionen am 5. Juni 2021 mit Fahrrädern u.a. auf der A 2 und der A 39 (Az.: 11 ME 127/21) sowie am 6. Juni 2021 auf der A 33 (Az.: 11 ME 126/21) gegen den Ausbau von Autobahnen und für eine Verkehrswende protestieren wollten, zurückgewiesen und damit die jeweiligen erstinstanzlichen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Braunschweig und Osnabrück bestätigt.
In dem Verfahren 11 ME 126/21 hatte die Antragstellerin für Sonntag, den 6. Juni, der Stadt Osnabrück eine Fahrrad-Demonstration mit einer erwarteten Teilnehmerzahl von 250 Personen angezeigt. Mit Bescheid vom 27. Mai 2021 bestätigte die Stadt Osnabrück die angemeldete Demonstration, untersagte allerdings die Nutzung der A 33 und verfügte eine Alternativroute auf autobahnnahen Straßen... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 02.06.2021
- 5 B 158/21 -
Auch keine Fahrrad-Demo auf der A 2
Auflagen des Landkreise Helmstedt voraussichtlich rechtmäßig
Die für den 5. Juni 2021 geplante Fahrrad-Demonstration unter dem Thema "Keine A 39 - kein Gewerbegebiet Scheppau - Verkehrswende jetzt" darf nicht auf der geplanten Route über die Bundesautobahn 2 und weiter auf der A 39 bis zur Anschlussstelle Wolfsburg-Mörse durchgeführt werden. Die dahin gehende Auflage des Landkreises Helmstedt ist voraussichtlich - also nach der in einem Eilverfahren nur möglichen summarischen Prüfung - rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden. Gestern hatte das Gericht bereits den Eilantrag eines anderen Veranstalters abgelehnt, der gegen die Auflage des Landkreises Gifhorn gerichtet war, dass die Fahrrad-Demo nicht auf der A 39 bis zur Anschlussstelle Weyhausen stattfinden dürfe.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Demonstration soll am Schlossplatz in Braunschweig beginnen. Der Demonstrationszug soll sich dann unter anderem über die A 2 und die A 39 bis zur Anschlussstelle Wolfsburg-Mörse und danach bis zur Wolfsburger City-Galerie bewegen, wo er sich mit der Fahrrad-Demonstration aus Wolfsburg vereinigen soll; von dort aus war eine gemeinsame... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 01.06.2021
- 5 B 160/21 -
Fahrrad-Demo darf nicht auf die A 39
VG Braunschweig lehnt Eilantrag ab
Die für den 5. Juni 2021 geplante Fahrrad-Demonstration unter dem Thema "Für das Klima und die Verkehrswende keine neuen Autobahnen, keine A 39" darf nicht auf der Bundesautobahn 39 durchgeführt werden. Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts in einem Eilverfahren entschieden. Beim Verwaltungsgericht ist ein weiteres Eilverfahren anhängig, in dem es um die Durchführung der Fahrrad-Demo auf der A 2 zwischen Braunschweig und Wolfsburg geht. Über diesen Eilantrag wird die Kammer in den kommenden Tagen entscheiden.
Die Demonstration soll am Hauptbahnhof Wolfsburg beginnen; von dort soll sich ein Demonstrationszug mit Fahrrädern durch die Wolfsburger Innenstadt bewegen und in der Nähe der City-Galerie Wolfsburg mit der Fahrrad-Demonstration aus Braunschweig vereinigen. Von der City-Galerie Wolfsburg aus soll sich die Fahrrad-Demonstration in Richtung Westen bewegen, um über die Auffahrt Wolfsburg-West... Lesen Sie mehr
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