Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 25.06.2021
- 2 K 945/20.TR -
Kammerbeitrag der IHK Trier rechtmäßig
BVerwG-Entscheidungen und der Vortrag im vorliegenden Verfahren führen zu keinem anderen Ergebnis
Die das Jahr 2017 betreffende Beitragsveranlagung der Industrie- und Handelskammer - IHK - Trier ist nach wie vor nicht zu beanstanden. Das hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.
Ein Mitglied der Beklagten hat Klage gegen einen Bescheid über die vorläufige Festsetzung eines Kammerbeitrages für das Geschäftsjahr 2017 erhoben. Zur Begründung hat er im Wesentlichen ausgeführt, nach den jüngsten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Januar 2020 sei eine pauschale Festlegung von Rücklagen ohne konkrete jährliche Risikoabschätzung unzulässig.
Keine Beanstandung der Ausgleichsrücklage
Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen. Zur Begründung führen sie aus, dass die Wirtschaftsplanung der Beklagten für das Jahr 2017 nicht zu beanstanden sei. Das habe die erkennende Kammer im Rahmen der Klage eines anderen Mitglieds der Beklagten im Februar 2018 bereits rechtskräftig entschieden. Die jüngsten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und der Vortrag im vorliegenden Verfahren führten zu keinem anderen Ergebnis. Die gebildete
Sachlicher Grund für die Erhöhung der Nettoposition gegeben
Schließlich sei die Beibehaltung der im Jahr 2016 erhöhten sogenannten Nettoposition nach wie vor nicht zu beanstanden. Der nach höchstrichterlicher Ansicht geforderte sachliche Grund für die Erhöhung der Nettoposition sei hier aufgrund der bei der Beklagten festgestellten besonderen Situation gegeben, nämlich der Übergang von einer Fremd- zu einer Eigenfinanzierung des Immobilienvermögens der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.07.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Trier, ra-online (pm/aw)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 30594
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil30594
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.