Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZD 2013, 245
Zeitschrift für Datenschutz (ZD),
Jahrgang: 2013, Seite: 245
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZD 2013, 245:
Verwaltungsgericht Schleswig, Beschluss vom14.02.2013
- 8 B 60/12 und 8 B 61/12 -
Pseudonym statt Klarname: Facebook muss gesperrte Nutzer-Konten nicht wieder freigeben
Facebook USA und die europäische Niederlassung Facebook Irland sind nicht verpflichtet, Nutzerkonten, die wegen der Verwendung von Pseudonymen statt Klarnamen von Facebook gesperrt wurde, wieder freizugeben. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht und erklärte die auf das Bundesdatenschutzgesetz und das Telemediengesetz gestützten Bescheide zur Entsperrung der Nutzerkonten für rechtswidrig, da sich das Datenschutzzentrum bei der Anordnung zur Entsperrung und der Androhung von Zwangsgeld bei Zuwiderhandlungen zu Unrecht auf deutsches Datenschutzrecht gestützt hat. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZD 2013, 245 wird teils auch als „ZD 13, 245“, „ZD 2013, S. 245“ oder „ZD 13, S. 245“ zitiert.