Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZD 2014, 198
Zeitschrift für Datenschutz (ZD),
Jahrgang: 2014, Seite: 198
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZD 2014, 198:
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom19.12.2013
- 13 U 64/13 -
Bei bestrittener Forderung darf keine Datenübermittlung an die Schufa erfolgen und auch nicht mit einer solchen Datenübermittlung gedroht werden
Wird jemand wegen einer Geldforderung auf Zahlung in Anspruch genommen und bestreitet das Bestehen dieser Forderung, dann darf der andere, der diese Forderung geltend macht, weder Daten an die Schufa übermitteln noch mit einer solchen Datenübermittlung drohen. Dem Betroffenen steht in einem solchen Fall ein Unterlassungsanspruch zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZD 2014, 198 wird teils auch als „ZD 14, 198“, „ZD 2014, S. 198“ oder „ZD 14, S. 198“ zitiert.