Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZD 2014, 39
Zeitschrift für Datenschutz (ZD),
Jahrgang: 2014, Seite: 39
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZD 2014, 39:
Amtsgericht München, Urteil vom06.06.2013
- 343 C 4445/13 -
AG München zur Zulässigkeit von privaten Videoaufnahmen als Beweismittel im Zivilprozess
Ob ein privat aufgenommenes Video in einem Zivilprozess zu Beweiszwecken verwendet werden darf, hängt von einer Interessenabwägung ab. Die Verwertung kann zulässig sein, wenn zum Zeitpunkt der Aufnahme damit noch kein bestimmter Zweck verfolgt wurde und das Video später der Beweissicherung dient. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZD 2014, 39 wird teils auch als „ZD 14, 39“, „ZD 2014, S. 39“ oder „ZD 14, S. 39“ zitiert.