Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZD 2014, 408
Zeitschrift für Datenschutz (ZD),
Jahrgang: 2014, Seite: 408
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZD 2014, 408:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom03.03.2014
- 1 BvR 1128/13 -
Berufsgerichtliches Urteil darf bei besonders schwerwiegender berufsrechtlicher Verfehlung auch nichtanonymisiert im Ärzteblatt veröffentlicht werden
Eine berufsgerichtliche Entscheidung, mit der besonders schwerwiegende berufsrechtliche Verfehlungen sanktioniert werden, darf auf entsprechender gesetzlicher Grundlage kraft richterlicher Anordnung auch nichtanonymisiert im Ärzteblatt veröffentlicht werden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht. Die maßgebliche Vorschrift des nordrhein-westfälischen Heilberufsgesetzes enthält eine verfassungskonforme Rechtsgrundlage für die Urteilsveröffentlichung; die Berufsgerichte haben sie zudem im konkreten Fall nach verfassungsrechtlichen Maßstäben zutreffend angewendet. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZD 2014, 408 wird teils auch als „ZD 14, 408“, „ZD 2014, S. 408“ oder „ZD 14, S. 408“ zitiert.