Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZD 2014, 410
Zeitschrift für Datenschutz (ZD),
Jahrgang: 2014, Seite: 410
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZD 2014, 410:
Bundesgerichtshof, Urteil vom05.11.2013
- VI ZR 304/12 -
Pressebericht über Adoptivtochter von Günther Jauch zulässig
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Berichterstattung der Zeitschrift "Viel Spaß" über die Adoptivtochter von Günther Jauch zulässig war. Das Gebot der Rücksichtnahme auf die Persönlichkeit eines betroffenen Kindes verpflichtet die Presse zwar zu besonderer Sorgfalt bei einer Berichterstattung mit Namensnennung. Doch nach Abwägung aller Umstände kam das Gericht zu der Auffassung, dass das Persönlichkeitsrecht der Tochter Günther Jauchs in diesem Fall hinter dem Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit zurückstehen muss. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle ZD 2014, 410 wird teils auch als „ZD 14, 410“, „ZD 2014, S. 410“ oder „ZD 14, S. 410“ zitiert.