Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZD 2014, 428
Zeitschrift für Datenschutz (ZD),
Jahrgang: 2014, Seite: 428
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZD 2014, 428:
Finanzgericht Münster, Urteil vom12.02.2014
- 6 K 2434/13 AO -
Begrenzte Pflicht zur Datenübermittlung auf der Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass ein Auftraggeber im Rahmen einer Prüfung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) zwar grundsätzlich zur Übermittlung relevanter Daten verpflichtet ist. Diese Verpflichtung beschränkt sich jedoch auf Daten, die im Prüfungszeitpunkt beim Auftraggeber vorhanden sind. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, künftig entstehende Daten über einen bestimmten Zeitraum zu sammeln, zu speichern und diese sodann der prüfenden Behörde zur Verfügung zu stellen. Hierfür fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZD 2014, 428 wird teils auch als „ZD 14, 428“, „ZD 2014, S. 428“ oder „ZD 14, S. 428“ zitiert.