wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 4. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: ZD 2014, 481

Zeitschrift für Datenschutz (ZD),
Jahrgang: 2014, Seite: 481

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZD 2014, 481:

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom11.04.2014
- 17 Sa 2200/13 -

Außerordentliche Kündigung nach unerlaubter Veröffentlichung von Fotografien auf Facebook möglich

Veröffentlicht ein Mitarbeiter eines Krankenhauses unerlaubt Fotografien eines Patienten in einem sozialen Netzwerk, kann dies zur außerordentlichen Kündigung des Arbeits­verhältnisses führen. Ob stattdessen eine Abmahnung oder eine ordentliche Kündigung zu erfolgen hat, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls. Dies entschied das Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle ZD 2014, 481 wird teils auch als „ZD 14, 481“, „ZD 2014, S. 481“ oder „ZD 14, S. 481“ zitiert.