Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZD 2014, 628
Zeitschrift für Datenschutz (ZD),
Jahrgang: 2014, Seite: 628
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZD 2014, 628:
Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom27.08.2014
- 6 U 3/14 -
ESO ES 3.0 Blitzer: Hersteller eines Geschwindigkeitsmessgeräts kann nicht die Auswertung der durch das Messgerät erzeugten Messrohdaten durch Sachverständige untersagen
Der Hersteller von Geschwindigkeitsmessgeräten kann nicht untersagen, dass von der Polizei beauftragte Sachverständige die durch das Messgerät erzeugten Messrohdaten auswerten. Da die Messrohdaten keine Daten des Geräteherstellers sind, liegt kein nach § 202 a StGB strafbares Ausspähen von Daten des Geräteherstellers vor. Dies hat das Oberlandesgericht Naumburg entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZD 2014, 628 wird teils auch als „ZD 14, 628“, „ZD 2014, S. 628“ oder „ZD 14, S. 628“ zitiert.