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Mittwoch, 4. Dezember 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: ZD 2014, 628

Zeitschrift für Datenschutz (ZD),
Jahrgang: 2014, Seite: 628

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZD 2014, 628:

Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom27.08.2014
- 6 U 3/14 -

ESO ES 3.0 Blitzer: Hersteller eines Geschwindig­keits­mess­geräts kann nicht die Auswertung der durch das Messgerät erzeugten Messrohdaten durch Sachverständige untersagen

Der Hersteller von Geschwindig­keits­mess­geräten kann nicht untersagen, dass von der Polizei beauftragte Sachverständige die durch das Messgerät erzeugten Messrohdaten auswerten. Da die Messrohdaten keine Daten des Geräteherstellers sind, liegt kein nach § 202 a StGB strafbares Ausspähen von Daten des Geräteherstellers vor. Dies hat das Oberlandesgericht Naumburg entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle ZD 2014, 628 wird teils auch als „ZD 14, 628“, „ZD 2014, S. 628“ oder „ZD 14, S. 628“ zitiert.