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Mittwoch, 4. Dezember 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: ZD 2014, 643

Zeitschrift für Datenschutz (ZD),
Jahrgang: 2014, Seite: 643

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZD 2014, 643:

Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom04.09.2014
- 4 ÖB 20/13 -

Wirtschaftsakademie kann nicht zur Abschaltung der Facebook-Fanpage verpflichtet werden

Der Betreiber einer Facebook-Fanpage ist für die allein von Facebook vorgenommene Verarbeitung personenbezogener Daten von Besuchern der Fanpage daten­schutz­recht­lich nicht verantwortlich, denn er hat keinen Einfluss auf die technische und rechtliche Ausgestaltung der Datenverarbeitung durch Facebook. Dass er von Facebook anonyme Statistikdaten über Nutzer erhält, begründet keine daten­schutz­recht­liche Mitverantwortung. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) als Daten­schutz­aufsichts­behörde darf den Fanpagebetreiber deshalb nicht zur Deaktivierung seiner Fanpage verpflichten. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Ober­verwaltungs­gericht und wies damit die Berufung des ULD gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig zurück. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle ZD 2014, 643 wird teils auch als „ZD 14, 643“, „ZD 2014, S. 643“ oder „ZD 14, S. 643“ zitiert.