Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZD 2015, 196
Zeitschrift für Datenschutz (ZD),
Jahrgang: 2015, Seite: 196
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZD 2015, 196:
Bundesgerichtshof, Urteil vom18.11.2014
- VI ZR 76/14 -
Betroffener hat bei ursprünglich zulässiger Verdachtsberichterstattung nach Ausräumung des Verdachts keinen Anspruch auf Richtigstellung
Ein Betroffener kann bei einer ursprünglich zulässigen Verdachtsberichterstattung in der Zeitung bei späterer Ausräumung des Verdachts und Fortwirkung der Beeinträchtigung vom Presseorgan nicht die Richtigstellung der ursprünglichen Berichterstattung verlangen, sondern nur die nachträgliche Mitteilung (Nachtrag), dass nach Klärung des Sachverhalts der berichtete Verdacht nicht mehr aufrechterhalten wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZD 2015, 196 wird teils auch als „ZD 15, 196“, „ZD 2015, S. 196“ oder „ZD 15, S. 196“ zitiert.