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Mittwoch, 4. Dezember 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: ZD 2015, 225

Zeitschrift für Datenschutz (ZD),
Jahrgang: 2015, Seite: 225

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZD 2015, 225:

Bundesgerichtshof, Urteil vom20.01.2015
- VI ZR 137/14 -

Patient hat keinen Anspruch auf Preisgabe der Privatanschrift des behandelnden Arztes

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Klinikträger nicht dazu verpflichtet ist, einem Patienten die Privatadresse eines angestellten Arztes auszuhändigen, um die Zustellung einer Klageschrift für einen Zivilprozess zu ermöglichen. Der Klinikträger ist als Arbeitgeber grundsätzlich nicht berechtigt, personenbezogene Daten, die für Zwecke des Beschäftigungs­ver­hält­nisses erhoben worden sind, an Dritte weiterzuleiten. Zudem ist die Preisgabe der Privatanschrift des Arztes zur Führung des Zivilprozesses nicht nötigt, da eine Klageschrift ebenso unter der Klinikanschrift zugestellt werden kann. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle ZD 2015, 225 wird teils auch als „ZD 15, 225“, „ZD 2015, S. 225“ oder „ZD 15, S. 225“ zitiert.