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Mittwoch, 4. Dezember 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: ZD 2015, 227

Zeitschrift für Datenschutz (ZD),
Jahrgang: 2015, Seite: 227

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZD 2015, 227:

Bundesgerichtshof, Urteil vom30.09.2014
- VI ZR 490/12 -

Überragendes öffentliches Interesse: Presse darf rechtswidrig beschaffte E-Mails eines Politikers zum Zwecke der Presse­bericht­erstattung verwerten

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Presse private E-Mails eines Politikers zum Zweck der Berichterstattung verwenden darf, sofern die Informationen der Presse zugespielt und nicht rechtswidrig beschafft wurden und der Inhalt der Mails einen Missstand von erheblichem Gewicht aufdeckt. In diesem Fall überwiegt das Informations­interesse der Öffentlichkeit das Interesse des Politikers am Schutz seiner Persönlichkeit. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle ZD 2015, 227 wird teils auch als „ZD 15, 227“, „ZD 2015, S. 227“ oder „ZD 15, S. 227“ zitiert.