Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZD 2015, 227
Zeitschrift für Datenschutz (ZD),
Jahrgang: 2015, Seite: 227
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZD 2015, 227:
Bundesgerichtshof, Urteil vom30.09.2014
- VI ZR 490/12 -
Überragendes öffentliches Interesse: Presse darf rechtswidrig beschaffte E-Mails eines Politikers zum Zwecke der Presseberichterstattung verwerten
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Presse private E-Mails eines Politikers zum Zweck der Berichterstattung verwenden darf, sofern die Informationen der Presse zugespielt und nicht rechtswidrig beschafft wurden und der Inhalt der Mails einen Missstand von erheblichem Gewicht aufdeckt. In diesem Fall überwiegt das Informationsinteresse der Öffentlichkeit das Interesse des Politikers am Schutz seiner Persönlichkeit. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZD 2015, 227 wird teils auch als „ZD 15, 227“, „ZD 2015, S. 227“ oder „ZD 15, S. 227“ zitiert.