Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZD 2015, 233
Zeitschrift für Datenschutz (ZD),
Jahrgang: 2015, Seite: 233
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZD 2015, 233:
Landgericht Heilbronn, Urteil vom17.02.2015
- I 3 S 19/14 -
Aufnahmen durch eine Dashcam dürfen nicht zur Beweisführung im Rahmen eines Verkehrsunfalls verwendet werden
Die Aufnahmen einer im Fahrzeug angebrachten Videokamera (Dashcam), dürfen in der Regel nicht zur Beweisführung im Rahmen eines Schadenersatzprozesses wegen eines Verkehrsunfalls herangezogen werden. Denn die durch die Filmaufnahmen bedingte Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Aufgenommenen wiegt schwerer als das Interesse an der Beweissicherung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Heilbronn hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZD 2015, 233 wird teils auch als „ZD 15, 233“, „ZD 2015, S. 233“ oder „ZD 15, S. 233“ zitiert.