Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZD 2015, 280
Zeitschrift für Datenschutz (ZD),
Jahrgang: 2015, Seite: 280
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZD 2015, 280:
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom14.01.2015
- 33 C 3407/14 -
Ohne rechtfertigende Umstände ist Anbringung einer Videokamera oder Kameraattrappe durch Vermieter unzulässig
Das Anbringen einer Videokamera oder Kameraattrappe am Hauseigang durch den Vermieter ist ohne Hinzutreten rechtfertigender Umstände unzulässig. Der allgemeine Hinweis auf die abschreckende Wirkung und die Erhöhung der Sicherheit genügt nicht als Rechtfertigung. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZD 2015, 280 wird teils auch als „ZD 15, 280“, „ZD 2015, S. 280“ oder „ZD 15, S. 280“ zitiert.